O2 schickt defektes (Ersatz-) handy und verlangt nun die Bezahlung
Liebe Experten ,
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch kurz Zeit nehmt und uns in folgendem Fall Feedback gebt.
Mein Freund hat sich ein sehr kostspieliges Smartphone bei O2 gekauft, Kaufdatum vor ca. 1 Jahr. Leider trat ohne Fremdeinwirkung ein systemtechnischer Defekt auf, das Handy ließ sich im Endeffekt garnicht mehr bedienen.
Das Gerät wurde mit Problemschilderung bei O2 abgegeben , O2 schickte das Handy zu einem Vertragsunternehmen zur Prüfung/Reparatur. Dort konnte der Fehler nicht identifiziert werden, mein Freund erhielt im Rahmen der Garantie ein Ersatztelefon. Leider stellte sich heraus, dass dieses Ersatzgerät defekt war. Die Kamera war nicht funktionsfähig. Am, auf die Lieferung folgenden Tag reklamierte er das Handy bei O2, bekam einen Rücksendeschein zugeschickt und sendete das Gerät zurück.
Er bekam nun ein neues Gerät zugesandt. Soweit so gut. Bis jetzt eine Rechnung des Vertragsunternehmens eintraf, welches die Prüfung vorgenommen hatte. Für das Ersatzhandy mit der defekten Kamera, welches mein Freund sofort reklamiert und nie genutzt hatte, wird eine Forderung über 410 Euro erhoben. Grund: Es ist eine Fremdeinwirkung an der oberen Ecke erkennbar, es wird davon ausgegangen, dass die Kamera hierdurch beschädigt wurde.
??? Er hat nicht ein Gespräch mit dem Handy geführt. Nach der ersten Prüfung ist aufgefallen, dass die Kamera defekt war. Danach wurde das Gerät direkt wieder verpackt und reklamiert! Eine Beschädigung am Handy gab es definitiv nicht! (Wir haben leider keine Fotos gemacht, aber wer ahnt denn sowas?!)
Er war entsprechend sauer, als gestern die Rechnung eintraf. Der sofort kontaktierte O2-Kundenservice meinte sinngemäß: "Das kann ja jeder behaupten." Als mein Freund meinte, dass es Zeugen dafür gibt, wurde das ins Lächerliche gezogen, von wegen "ist ja klar, dass die Familie das bezeugen würde".
Nun meine Frage: Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Wie sollen wir uns nun verhalten? Könnt ihr uns zur Belegung Paragraphen nennen?
Please help!
Vielen Dank vorab für eure Zeit und Mühe!
4 Antworten
Ich fürchte, wenn es hart auf hart kommt, wird das ein Fall für Gerichte und Anwälte. Meine Einschätzung ist, dass beim Kauf an Verbraucher auch beim Versenden eines Ersatzgerätes die gleichen Rechte gelten wie bei einem normalen Kauf: Der Händler muss beweisen, dass der Artikel nicht schon beim Versand defekt war, zusätzlich trägt er das Versandrisiko.
Außerdem gilt im Zivilrecht der Grundsatz "Wer behauptet, muss beweisen". Daher muss der Händler beweisen, dass DU das Gerät kaputt gemacht hast. Das dürfte er kaum können, ein Defekt/Beschädigung kann schon vorher passiert sein.
Dass der O2 Kundenservice so was sagt ist, klar. Viele Firmen halten die Kunden für doof und behaupten einen ziemlichen rechtlichen Unsinn. Meist wissen die am Telefon auch nicht mal ansatzweise die rechtliche Lage, sind halt Aushilfekräfte oder Quereinsteiger ohne kfm oder rechtliche Ausbildung.
Wenn Sie die Beweispflicht von Euch verlangen, dann bittet doch im Gegenzug auch die Beweispflicht, dass es im einwandfreien Zustand verschickt wurde. Dies bitte in einem sachlichen Ton schreiben. Drohungen mit Anwalt etc. werden komplett ignoriert, da es bekannt ist, dass die meisten den Weg zum Anwalt auftgrund der Kosten nicht in Anspruch nehmen werden. Was das rechtliche betrifft kann ich hier keine Auskunft geben. Evtl sich dennoch mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen, der ist auf jeden Fall günstiger als ein Anwalt, falls man keine RV hat.
Danke für eure Meinungen. Klar sind das Betrüger. Ich hatte mir ähnliches gedacht mit der Beweispflicht des Verkäufers in den ersten 6 Monaten. Wo das steht wisst ihr nicht? Wenn du den Fall schon hattest, wurde seitens des Anwalts damit argumentiert?
Paragraphen kann ich leider nicht nennen aber ich habe ähnliche Erfahrungen mit Mobilcom gemacht.Ihr gabt wahrscheinlich mit dem Callcenter gesprochen.Das muß zur Kundenbetreung. Senn die haben auch was zu sagen.Das könnte sich aber hinziehen und wenn es gar nicht anders geht einen kurzen Brief von einem Anwalt schreiben lassen.Der ist allemal billiger. Gesetzlage?Diese Unternehmen wissen genau wo der Hase läuft.Ich hatte im Mai 2013 eine Vertragsverlängerung. Das Handy das ich zurückgeschickt hatte war aber nicht mehr auffindbar.Im Dezember bekam ich dann endlich das Handy, daß ich im Mai hätte bekommen sollen und für das verschwundene Handy haben sie mir auch fast 400 Euro in Rechnung gestellt. Ohne Anwalt wird es nicht gehen.Aber wie gesagt ein Brief kostet keine 410 Euro.Das sind Verbrecher um es auf den Punkt zu bringen.