Nutzung Treppenhaus

11 Antworten

Versuche erst einmal mit der Nachbarin eine Lösung für das Problem zu finden. Erkläre ihr deine Situation.Sollte das nicht unter euch zu regeln sein--dann schalzte den Vermieter ein.Nur zu bedenken ist - dass ihr damit euer Verhältnis, dass eh schon einen kleinen Knacks hat -- zu erweitern. Denn ihr müsst wahrscheinlich noch länger im gleichen Haus wohnen. Also erst mal im Guten--Von sich aus darf sie den Hausgang auch nicht als botanischen Garten benutzen. Viel Erfolg VG pw

Die Sache ist eigentlich rechtlich eindeutig geregelt:

Das Treppenhaus ist ein Zugang für die Hausbewohner über den sie zu ihren Wohnungen gelangen können. Was über diese "Grundnutzung" hinausgeht, darf die anderen Mieter nicht beeinträchtigen oder stören.

Das Treppenhaus gehört zur Mietsache und wird als Gemeinschaftsraum, wie z.B. ein Fahrradraum, angesehen. Jeder Mieter darf diesen Raum nutzen... ABER

Im Gegensatz zur eigenen Wohnung darf man als Mieter im Treppenhaus nicht einfach tun und lassen, was man will. Falls es im Haus brennt, darf ein Hausflur nicht komplett vollgestellt sein - er dient schließlich im Notfall als Rettungsweg und muss ohne Gefahr nutzbar sein. Hier obliegt dem Vermieter sogar eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der Vermieter dafür Sorge tragen muss, dass das Treppenhaus als Fluchtweg nutzbar ist. Ein Durchgang von etwa einem Meter muss normalerweise mindestens gewährleistet sein. Hieraus ergibt sich, dass im Treppenhaus eigentlich nichts abgestellt werden darf (weder Möbel, noch Blumen, noch Müll oder Fahrräder).

Die Gerichte haben hiervon aber Ausnahmen zugelassen:

Ein Kinderwagen darf laut Landgericht Berlin z.B. im Eingangsbereich eines Hauses abgestellt werden - zumindest so lange sich die Mitbewohner dadurch nicht erheblich belästigt fühlen (Az.: 63 S 487/08)

Da sich Menschen, die einen Rollator benötigen, in einer hilfsbedürftigen Situation befinden, dulden die Gerichte auch das Abstellen des Rollators im Hausflur. Allerdings nur, wenn der Hausflur groß genug ist und der Fluchtweg dadurch nicht behindert wird - der Mieter muss den Rollator aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen (LG Hannover, Az.: 20 S 39/05). Das gilt auch für Rollstühle.

Die Blumenkübel müssen also weg - zumindest wenn Sie den Fluchtweg oder den Zugang zu den Briefkästen erschweren. Der Rollator darf bleiben, aber nur Platzsparend und ebenfalls so, dass er den Fluchtweg nicht behindert.

Dies darf allerdings nicht in Eigenregie umgesetzt werden. Vielmehr ist der Vermieter zu informieren, der dann seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss und die Kübel entfernen lassen muss.

Stimmt, eigentlich hat im Treppenhaus gar nichts was zu suchen, das ist nämlich ein Fluchtweg.

Wenn nix passiert, kräht keiner danach - brennt´s, kann´s ein Drama geben.

Das vorweg.

was ich nicht verstehe: Die sehen doch, dass Du nimmer gar so gut zu Fuss bist. und dann hat Blume immer noch Vorrang vor Einkaufshilfe? Mal in Ruhe reden, das darf doch eigentlich kein Problem sein.

und die "Keller-Aktionen", das grenzt ja schon an Schikane.

Nein bei einer Gemeinsamen nutzung kann man verleuten lassen das man gemeinsame fläche hat und das sie wohl ihre besch... pflanzen entweder nahe an ihrer tür hinstellt oder zu sich in die Wohnung nimmt es kann doch nicht sein das sie sich über den Roller beschwert den du brauchst wegen deiner Behinderung aber sie anscheinend alles voll mit ihren blumen stellen kann... wenn sie da weiter streit suchen sollte dann würde ich mal rücksprache mit dem Vermieter halten und ihm erklären das sie das so viel hinstellt und sich dann aufregt das du nicht mal den Roller das hin stellen darfst/kannst weil sie es sagt und das du den auch brauchst wegen der behinderung