Nur ein "X" als Unterschrift machen? Reicht das?

7 Antworten

Müssen mindestens drei "X" sein !!!

Nein, reicht nicht.

Außer: Wenn als Name des Karteninhabers ein X auf der Vorderseite stehen würde. Ansonsten ist ein einzelner Buchstabe keine gültige Unterschrift. Der BGH sagt dazu:

...genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.

Und genau das ist mit dem einzelnen Buchstaben nicht gegeben.

Wenn die Unterschrift der auf der rückseite der Karte ähnlich ist, dann ja. Du hättest, wenn du unsicher warst, dir den perso zeigen lassen können, um zu überprüfen ob er denn auch der rechtmäßige inhaber der karte ist.

Hallo --da sollte man so unterschreiben wie auf der Rückseite der Karte,

und wie es bim Geldinstitut hinterlegt worden ist (Schriftprobe).

pw

Nein, aus der Unterschrift muss der Name zumindest erkennbar sein.

Ist zwar bei Vielen nicht so, müsste aber.