Nummernschild verdecken?

6 Antworten

Das ist nicht normal und auch verboten. Die Kennzeichen müssen sichtbar und leserlich sein. Das kostet sogar Strafe, wenn man das so macht wie dein Nachbar. Der hält sich für besonders schlau.

 (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein;

Hintere Kennzeichen müssen eine
Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der
Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen
für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung
Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der
Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von
Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern
(VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die
das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung
darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

 (7)
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad
gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger
als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene
Bodenfreiheit des Fahrzeugs
nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem
Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets
auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Grundsätzlich könnte eine Straftat vorliegen.

Das wissentliche Verdecken von Kennzeichen,zwecks Hinderung der Erkennbarkeit stellt einen Kennzeichenmißbrauch i.S.d. § 22 StVG dar.

Polizei ist auch nicht mehr wie früher leider

Und klar müssen die NS sichtbar sein

Wenn eine Streife so etwas sieht, dann ziehen die ihn dann schon rüber denke ich.