NK Wasser doppelt abgerechnet. Was tun?

3 Antworten

Ja, da gilt die Verjährung von 3 Jahren, das muss sie zurückzahlen. Nix Pech gehabt.

Setze ihr eine Frist und verklage sie dann.

Ist doch alles easy, ist Freewin und Geld zum Haften hat sie auch.

Da geht es sofort los.

Wenn man im Recht ist und der Gegner Geld hat, klage ich sofort, mit Anwalt und allem, was dazu gehört.

Meist bist du im Recht und der Gegner ist H4, hier nicht.

Das ist dann eine besondere Freude, solche Menschen zu verklagen.

Leenie312 
Fragesteller
 09.05.2022, 18:52

Und was ist mit ihrem Argument der Einspruchsfrist? Möchte sie erstmal mit Argumenten zur Räson bringen. Danke schön

ElonTwitter  09.05.2022, 18:53
@Leenie312

Es gibt keine Einspruchsfrist da.

Es gibt die Verjährung von 3 Jahren und sonst nix.

RobertLiebling  09.05.2022, 18:55
@ElonTwitter

§ 556 (3) Satz 5 BGB?

Leenie312 
Fragesteller
 09.05.2022, 19:04
@ElonTwitter

Ok alles klar! Merci

ElonTwitter  09.05.2022, 19:05
@RobertLiebling

Der hat nur 4 Absätze bei mir...

Aber nein, es gelten die 3 Jahre normale Verjährung.

Die Jahresfrist gilt nur für Vermieter.

ElonTwitter  09.05.2022, 19:07
@RobertLiebling

Die Jahresfrist gilt nur für Vermieter, steht da aber auch.

2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

RobertLiebling  09.05.2022, 19:09
@ElonTwitter

Ich kanns dir gerne auch noch vorlesen:

(3) ... 5Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. 6Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Leenie312 
Fragesteller
 09.05.2022, 19:19
@RobertLiebling

Aber gilt da dann § 812 BGB

ElonTwitter  09.05.2022, 19:24
@RobertLiebling

Das ist krass, weil sie uns direkt gelehrt hatten, für Vermieter gilt 1j, für Mieter die normale Verjährung von 3 Jahren.

ElonTwitter  09.05.2022, 19:25
@Leenie312

Nein, der andere würde vorgehen. Weil der direkt Mietrecht betrifft und Spezialrecht immer allgemeines Recht bricht.

Leenie312 
Fragesteller
 09.05.2022, 19:28
@ElonTwitter

Aber nachdem es Abs 5 nicht (mehr?) gibt, brauch ich der damit nicht kommen. Die liest 12 Monate und aus ist es mit der Argumentation. Das ist ja eben das, worauf sie abstellt :(

ElonTwitter  09.05.2022, 19:28
@Leenie312

Doch, er hat Recht

Anscheinend.

Nimm Anwalt halt.

Für 3000€^^

Du kannst versuchen, mit dem nicht zu vertreten zu kommen, weil du das ja nicht wusstest.

Zur Not kannst du ihr auch n och Vorsatz und Betrug unterstellen, dass sie das absichtlich macht, um sich zu bereichern.

Das hat andere Fristen.

Ich hab schon 2 Mal vor Gericht gewonnnen, wo ich 100% Schuld war.

Nein, so einfach ist das nicht ! Wenn es nachweislich unberechtigt bezahlt wurde, hast du selbstverständlich Anspruch auf Rückzahlung. Du kannst sie anzeigen, weil der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Ihre Äußerung deutet sogar auf Vorsatz hin. Erstens weiß sie, daß die Zimmer getrennt sind und zweitens würde ein seriöser Vermieter anstandslos die Überzahlung rückerstatten bei Reklamation. Lass dich von ihr nicht an der Nase herumführen, ich finde so ein Verhalten nicht nur unverschämt und betrügerisch, sondern auch vollkommen egoistisch und asozial. Setze ihr nochmals eine( kurze) Frist und zeige sie dann ohne weitere Mitteilung an, wenn sie ihr Unrecht nicht einsieht.

Anwalt nehmen