Nie getauft worden, aber trotzdem Kirchensteuer zahlen?
Hallo zusammen. In der Berufsschule haben wir mit dem Thema "Lohnabrechnung" begonnen und haben die Aufgabe bekommen uns unsere mal genau anzugucken. Dabei ist mir aufgefallen, das bei mir unter Konfession ein "ev." steht. Da ich in meinem Vertag damals aber ganz sicher "konfessionslos" angegeben habe, habe ich mal nachgefragt warum es dort anders steht. Mir wurde erklärt, dass dadurch dass es im Einwohnermeldeamt so drin steht, es auch bei anderen Behörden so verzeichnet wurde. Ich erklärte der Dame, dass ich nie getauft wurde, keiner Religion angehöre und sie das bitte ändern solle. Daraufhin bekam ich die Erklärung, dass sie nicht wüsste wer es warum eingetragen hat und sie von mir eine Austrittsbescheinigung benötigt um es raus zu nehmen. Ich sehe allerdings nicht ein Geld zu zahlen um irgendwo auszutreten wo ich nie eingetreten bin. Die Frage wäre, ob es da nicht auch eine andere Möglichkeit gibt? Überall wo ich bisher versucht habe Infos zu bekommen, konnte man mir leider nicht helfen. Ich sehe es aber auch nicht ganz ein Steuern für eine Kirche zu zahlen an die ich nicht glaube (auch wenn ich jetzt in der Ausbildung noch keine zahle, aber Ich hab eigentlich nicht vor zu warten bis es soweit ist).
23 Antworten
Da musst du zu dem bürgerdienst deiner Stadt. Frag mal deine Eltern, ob die dich irgendwo mit Religion eintragen haben lassen. Vielleicht schon kurz nach deiner Geburt. In der Tat kostet das austreten Geld, aber wenn du das auf die Jahre zählst, die du Kirchensteuer bezahlst, ist es relativ gering. Glaube um die 50€ - ich würde das an deiner Stelle machen.
Ich sehe allerdings nicht ein Geld zu zahlen um irgendwo auszutreten wo ich nie eingetreten bin.
Nun, das haben wohl damals deine Eltern (rechtsgültig!) für dich erledigt. Daher wohl auch die Bezeichnung "gesetzliche Vertreter". Nein, Schadensersatz einzuklagen hat wohl keine Erfolgsaussichten.
Ansonsten: Was wo wann für den Kirchenaustritt zu tun ist, ist nicht bundesweit geregelt. Infos zu deinem Bundesland findest du hier: http://www.kirchenaustritt.de
Auf jeden Fall wuerde ich mich bei der evangelischen Kirche informieren, ob, wann und von wem du eingetragen worden bist. Falls es ein amtlicher Fehler ist, sollte er meiner Meinung nach auch ohne Kosten zu beheben sein, denn dann waere es ja ausschliesslich der Fehler dieser amtlichen Behoerde! Aber sprich auch mal gruendlich mit deinen Eltern darueber. Wer weiss? Vielleicht bist du ja doch getrauft worden, und man hat dir diese Tatsache aus irgendeinem Grunde vorenthalten. Es koennte etwas vorgefallen sein, demzufolge deine Eltern ploetzlich nichts mehr mit der Kirche zu tun haben wollten. Oder waren vielleicht deine Grosseltern voruebergehend deine Erziehungsverechtigten und hatten die Moeglichkeit, dich taufen zu lassen? Ich wuerde der Sache mal auf den Grund gehen!
@ gugu77, da muss ich dir leider widersprechen. Auch mir geht es so. Klar ist das der einfachste und stressfreiste Weg, aber ich kann den/die Fragesteller/in vollkommen verstehen. Warum soll ich für einen Verwaltungsfehler zahlen? Oder wieso soll ich an eine Gemeinde zahlen an die ich noch nie geglaubt habe? Meine Eltern haben mich bewusst nicht taufen lassen obwohl sie es selber sind. Sie wollten mir die Entscheidung überlassen, ob ich getauft werden möchte oder nicht, dann wenn ich alt genug bin um mir selber Gedanken über den Glauben an Gott zu machen. Ich habe mir Gedanken gemacht und an die Vorstellungen der Kirche glaube ich nunmal nicht. Mir geht es hier ums Prinzip. Ich glaube das Ganze nicht, also zahle ich auch keine 12€ / Monat !! Ich werde den längeren Weg wählen, die Papiere besorgen und darauf bestehen, dass ich nicht für einen Fehler den ich nicht gemacht habe, zahlen muss. Sollte das 2 Jahre dauern, dann dauert das eben 2 Jahre. Rückwirkend bekomme ich das Geld dann ja zurück, soviel habe ich aus dem Finanzamt zumindest schonmal rausbekommen.
Ich würde einfach beim Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt muss dir belegen können, wie sie darauf kommen, dass Du evangelisch bist.