Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)
Moin moin!
Bei mir steht ein AG-Wechsel (Handelsvertreter/Versicherung) an und ich habe bereits mehrere Gespräche mit dem potentiellen AG geführt. Im Prinzip sind wir so weit, dass nur noch von mir die erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen und dann kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Schon bei den Gehaltsverhandlungen sollte ich meine aktuellen Gehaltsabrechnungen mitbringen. Dies habe ich nicht getan und den AG darauf hingewiesen, dass ich keine persönlichen Dokumente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem neuen AG vorlege und er da auf meine Aussage und Ehrlichkeit vertrauen müsse. Dies war dann auch ok.
Der AG verlangt von mir nun noch die Aushändigung einiger Unterlagen (pol. Führungszeugnis, etc.), darunter auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. Vom Grundsatz auch keine Überraschung/Problem. Allerdings möchte er Teil 1 und Teil 2 dieser Auskunft. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, habe ich inzwischen schon zwei mal mit der SCHUFA telefoniert bzw. auch dazu Informationen im Internet gesammelt.
Von Unternehmensseite wird mir gesagt, es würden Informationen in Teil 2 benötigt, die die wirtschaftliche Gesundheit Desjenigen zusätzlich bescheinigen sollen. Ich tue mir allerdings schwer damit, meinem Arbeitgeber Daten auszuhändigen, die Ihn a) gar nichts angehen und b) für die die Tauglichkeit des Jobs aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Da dort wirklich alles hinterlegt ist, von meinen bisherigen Adressen, über meinen aktuellen Mobilfunk- und Strombieter, mein Giro- und Kreditkartenkonto, Auskunft zu meiner Kfz-Finanzierung (Höhe und Anzahl der Raten), bis hin zu Einträgen von Versandhäusern wo ich gekauft habe (keine negativen Einträge).
Wenn der AG durch ein pol. Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und dem ersten Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft doch sieht, dass ich ein finanziell gesunder Mensch bin und meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sollte ihm das doch reichen.
*Nach den mir gegebenen Informationen, ist die Aushändigung des Teil 1 durchaus zur Vorlage bei einem potentiellen Arbeitgeber geläufig. Dieser dient der Weitergabe an Dritte und soll die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.
Der Teil 2 sei allerdings ausschließlich für private Zwecke vorgesehen, da in diesem ALLE zu meiner Person geführten Daten enthalten sind.*
Vom Unternehmen und auch einem Mitarbeiter des Unternehmens, den ich in dieser Sache mal befragt habe, wird mir das Gefühl entgegengebracht, ich würde mich "anstellen" und man könne das nicht verstehen, wie jemand aus diesem Grund eventuell den Job nicht antreten möchte. Auch wenn mir gesagt wird, nicht alle Daten in Teil 2 würden das Unternehmen interessieren, aber trotzdem haben sie die...darum geht es mir. Schwärzen dürfe ich nichts, weil dahinter könnte sich ja dann etwas verbergen.
Wie sehen andere das, stelle ich mich da wirklich so an, nur weil ich meine Privatsphäre schützen möchte?
5 Antworten
Du mußt Dir schon überlegen was Du willst. Deine Privatsphäre schützen oder den Job haben. Diese Auskünfte zu geben ist im Versicherungsvertrieb normal. Schließlich ist das Mißbrauchs- und Betrugsrisiko in dieser Branche recht groß. Wenn Du Dich weigerst, Deinem Produktgeber diese Informationen zu geben, mit welcher Berechtigung wirst Du später Deine Kunden danach fragen ? Denn genau das wirst Du in deinem späteren Job tun. Vergleich das mit dem Medizinbereich. Dort müßtest Du auch genauestens über deine Gesundheit Auskunft geben. Irgendwo ist die Privatsphäre zu Ende.
Aber für deine Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Verläßlichkeit.
Egal wie wir das sehen, Du hast ja nur zwei Möglichkeiten!
Vorlegen und den Job bekommen
Oder
Nicht vorlegen und wahrscheinlich den Job nicht bekommen!
Und ehrlich, wir sind heute alle so gläsern, ich weiß jetzt ehrlich nicht, warum Du den neuen Job durch so eine Aktion gefährdest!?
Du hast in Deiner Frage was von Vertrauen geschrieben! Wir leben nicht in einer Einbahnstraße, dieses solltest Du auch gegenüber Deinem neuen Arbeitgeber haben!
Im Bereich Versicherungen und Kapitalanlagen hat der Arbeitgeber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht sich zu informieren.
Aber er braucht eigentlich nur den Scorewert.
Hallöchen,
nein das ist nicht normal und ergibt auch überhaupt keinen Sinn. Hier möchte dich wohl jemand „ gläsern“ machen.
Zwar ist es ganz normal das dein Leumund geprüft werden muss, doch die Prüfung kennt auch grenzen!
Sicher das Du in der AO bleiben möchtest?
Würde den Teil 2 nicht aushändigen.
Wenn ich von Kunden Daten erhebe, haben die aber zu 100% Relevanz, um bedarfsgerecht beraten zu können. Hier geht es aber auch um die Aushändigung von Daten, die über haupt nicht relevant für meine Tauglichkeit sind.