Neue Dusche - Muss der Vermieter zahlen?

10 Antworten

Die Reparaturkosten der "Undichtigkeit" muss der Vermieter tragen, es denn ihr hättet den Schaden verschuldet.

Für den Schimmel ist der Vermieter nur dann verantwortlich wenn ein Mangel am Gebäude vorliegt. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Lüftungsproblem und das ist Aufgabe des Mieters.

Das die Dusche nach 14 Jahren nicht mehr so toll aussieht kann ich nicht nachvollziehen. Wenn diese, wie üblich regelmäßig gereinigt wird dann hält so eine Duschwanne durchaus über 30 Jahre ohne wesentliche optische einbusen.

Da du die Dusche mitgemietet hast ist der Vermieter dafür verantwortlich. Oft gibt es aber ein Vermerk im Mietvertrag der das eindeutig regelt. Lies dir diesen Mal durch und dann wirst du wahrscheinlich etwas finden. Wenn nichts drin steht muss er diese zahlen.

Der Vermieter muss nur ein defektes Teil austauschen. Dass es euch nicht mehr gefällt, ist nicht sein Problem.

Erneuern muss der Vermieter die Dusche nur dann, wenn sich diese nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand befindet, und ihr das nicht verschuldet habt. Das Abdichten der Wanne müsste in seinen Aufgabenbereich fallen.

Was den Schimmelbefall angeht, hängt das davon ab, was diesen verursacht hat. Ist der Schimmel baubedingt, muss der Vermieter ihn beseitigen lassen, wenn er durch mangelhaftes Lüften verursacht wurde müsst ihr ihn auf eure Kosten beseitigen lassen.

ich glaube, dass ihr die kosten dafür selbst bezahlen müsst, bin mir aber nicht 100%ig sicher.