Neue Adresse geheim halten?
Hallo ihr Lieben!
Mal wieder habe ich eine Rechtsfrage. Und zwar habe ich Anzeige gegen unbekannt erstattet, weil Jemand eine Kontaktanzeige in meinem Namen geschaltet hat, in der "ich" Telefonsex und andere Dienste anbieten soll. Darin angegeben waren mein vollständiger Name und meine Adresse, die bis letzte Woche noch aktuell war. Die Anzeige ist mittlerweile natürlich gelöscht worden, zum Glück. Nun habe ich morgen einen Termin mit dem Sachbearbeiter des Falls (bisher wurde die Anzeige lediglich aufgenommen und an eine andere Stelle weiter geschickt) den ich darum bitten möchte, meine aktuelle Adresse nicht an Denjenigen weiterzugeben, der die Anzeige geschaltet hat, denn wer meine Daten einmal in so üblem Zusammenhang veröffentlicht hat, könnte es ja auch ein weiteres Mal tun und wer weiß, was er oder sie sich noch so einfallen lassen würde... Nun meine Frage, ist das möglich, dass man dem Beklagten meinen Namen mitteilt, aber nicht meine Adresse? Und kann ich beim Einwohnermeldeamt einen Antrag stellen, dass man meine aktuelle Adresse nicht an Privatleute weitergibt? Was kann ich sonst noch tun um meinen Freund und mich vor ungebetenen Gästen zu schützen?
Ich hoffe wie immer auf euren fachkundigen Rat. Jede gute Antwort bekommt ein Däumchen hoch. Vielen Dank!
4 Antworten
Das mit dem Einwohnermeldeamt ist kein Problem: Bei einem "berechtigten Interesse" - das bei Dir unzweifelhaft vorliegt - wird im Melderegister ein Sperrvermerk hinterlegt - dann bekommt so gut wie niemand mehr Auskunft über Deine Adresse.
Problematischer ist, daß im Normalfall in der Ermittlungsakte ebenfalls die Adressen der Zeugen festgehalten werden. Und die Akte bekommt der Verteidiger eines Beschuldigten. Und damit kann - zumindest theoretisch - auch der Beschuldigte an die Adresse kommen. Du kannst aber den Polizisten, der die Vernehmung macht, bitten, daß statt dessen eine sog. "Ladungsfähige Anschrift" eingetragen wird. Das wäre dann eine Adresse, an die man Post an Dich schicken kann und die Dich dann auch erreicht. Also z.B. von Eltern oder Bekannten oder so.
Ja, Du kannst auch ein Postfach angeben - mußt aber sicher stellen, daß Dich die Post sehr zeitnah auch wirklich erreicht.
ja, kann man beides machen. Aber schriftlich!!
Das kann ich ja dann direkt bei meinem Termin schriftlich festhalten, oder? Und an das einwohnermeldeamt schreib ich dann eben kurz einen Brief.
Auf dem Bürgeramt kannst Deine Adresse sperren lassen, so dass die die niemanden Privates mehr rausgeben können. Allerdings darfst dann Deine Adresse auch an kein Versandhaus usw. geben, weil die die Anschriften verkaufen.
Wenn der Angezeigte einen Anwalt hat, der kann jederzeit Akteneinsicht nehmen und erfährt somit Deine Anschrift und auf diesem Wege könnte sie reiiiiiin zufällig weitergeleitet werden ...
So dumm wird der oder die ja nicht sein, nochmal so eine Tat zu begehen.
Ist zwar Sachsen, aber wird ja wohl für andere Städte auch gelten, hab gerade bei google nur das gefunden:
http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/ordnung/register/widerspr/
Ich denke auch nicht, dass erneut eine Anzeige geschaltet würde, aber ich hab eine Vermutung wer da hinterstecken könnte und wenn ich damit richtig liege, trau ich demjenigen durchaus auch Besuche zu, oder Paketsendungen mit unschönem Inhalt. Ich hoffe einfach dass das Ganze ein sehr sehr dummer Streich war und kein weiteres Risiko besteht. Trotzdem danke! Super hilfreicher Link, danke dir!
Gern geschehen und viel Erfolg.
ich bin mir in deinem fall nicht sicher, weiss aber dass zum beispiel frauen aus frauenhäusern oder von ehemänenrn verfolgt werden beim gericht ihre adresse nciht angeben müssen, bzw diese nur der richter mitbekommt. erkundigt euch doch mal telefonisch bei eurem gericht vorab oder beim anwalt... vielglück udn wirklich ein übler scherz so ein streich.
Danke, noch ist das Ganze nicht bei Gericht. Es ist auch durchaus möglich, dass es nie bis vors Gericht geht, denn bei sowas legen Staatsanwälte die Ermittlungen gern nieder, wegen "fehlendem öffentlichen Interesse"... Ich weiß halt nur aus einem anderen Verfahren, dass auch vorher schon, die Adresse an den Beklagten geht. Aber ich frage dann wohl einfach morgen mal den Sachbearbeiter ob der weiß wie ich mich schützen kann.
Das mit der Ladungsfähigen Anschrift klingt für mich gut, aber was wenn dann meine Angehörigen belästigt werden? Kann ich da auch ein Postfach angeben?