Neubau Erstbezug, wer zahlt Renovierung?

9 Antworten

Die Wohnung ist nutzbar und Du kannst "Schönheitsreparaturen" nach eigenem Gutdünken ausführen.

Und das Badezimmer dürfte wohl das Einfachste sein - denn dort reicht es die verbliebenen Wände zu streichen.

Allerdings musst Du dann beim Auszug nicht erneut renovieren und auch das Entfernen aufgebrachter Tapeten kann der Vermieter nicht fordern.

Warum ziehst du in die Wohnung wenn du nach deiner Meinung nach so viele Mängel erkennen willst?

Übrigens, "schönheits" Anstriche, Tapeten und sonstige Ausgestaltung nach deinem Geschmack ist letztendlich deine Angelegenheit und nicht die des Vermieters.

Wenn du es jetzt machst, achte darauf, dass du bei Auszug nicht renovieren musst. Muss im Mietvertrag stehen. Dann kannst du jetzt gestalten wie du willst. Und hast später keine Kosten, für renoviert, beim Auszug. Ich sehe es als Vorteil!

Tapeten sind ein fester Bestandteil des Gebäudes und ist für meine Begriffe Vermietersache. Es sei denn, ihr habt es im Mietvertrag extra anders geregelt.

Ist denn wenigstens ein Waschbecken und eine Kloschüssel drin? :-)

du kannst die Räume so gestalten wie du möchtest; der Zustand war dir bekannt.

Der Vermieter muss dir keine Tapeten oder Putz stellen. Du hast es beim Auszug einfacher

was steht im Mietvertrag?