Nettorechnung für ausweisbare MwSt. Autoverkauf?
Also ich verkaufe ein Auto mit einem Totalschaden, also mit dem ermittelten Restwert des Autos. Dem Kauf wurde schon zugestimmt. Jetzt muss ich allerdings eine Nettorechnung ausstellen, da das Auto gewerblich ist. Wie funktioniert so etwas? Der Käufer ist aus Polen, das Auto wird also exportiert ins Ausland aber die Restwertsumme zahlt er trotzdem komplett an mich. Ich muss dann einen Betrag an den Käufer wohl zurück überweisen. Ich weiß leider nicht wie man so eine Rechnung erstellt. Die Mehrwertsteuer mit den 19% bezogen sich ja auf den gesamten Wert des Autos, sagen wir mal 30.000€. Der Käufer zahlt nun für das Auto mit dem Totalschaden allerdings nur 12.000€. Muss er dann quasi nur 10.084€ bezahlen und ich überweise ihm seine 1916€ zurück? Danke schonmal
6 Antworten
Ein typischer Fall von "kommt ganz drauf an".
Unterscheiden muß man dabei, wo umsatzsteuerlich der Ort der Lieferung ist (Deutschland oder Polen), ob der Empfänger Privatmann ist oder das Auto für ein Gewerbe erwirbt.
Restwertsumme zahlt er trotzdem komplett an mich
Restwertsumme ist doch ein Nettowert (wenn Du den Restbuchwert aus der Buchhaltung meinst)
Eine Nettorechnung kannst Du nur ausstellen, wenn Du das Fahrzeug nach Polen lieferst. Du benötigst dann nämlich einen Ausfuhrnachweis fürs Finanzamt und den hast Du nicht, wenn der Pole das Auto abholt.
Die Mehrwertsteuer berechnest Du natürlich vom Netto-Verkaufspreis, nicht vom Anschaffungspreis.
Laßt Euch unbedingt von einem Steuerberater beraten.
Bist Du denn Gewerbetreibender und darfst die USt ausweisen?
Ansonsten kannst Du sie natürlich auch gerne als Privatperson ausweisen. Allerdings musst Du sie dann auch ans Finanzamt abführen.
Du überweist dem Käfer natürlich nichts zurück.
Er wird bei dem Export nach Polen nicht einen einzigen Cent erstattet bekommen. Das funktioniert nur mit Drittländern. Er müsste es schon in die Ukraine bringen. Und dann müsstest Du vorher sehr viel Papierkram erledigen müssen.
Irgendetwas stimmt da nicht.
Dann muss Dein Vater auch die Rechnung schreiben. Ale Gewerbetreibender kann er das. Das Fahrzeug befindet sich in seinem Betriebsvermögen.
Nein, das machst Du nicht!
Frage Papas Steuerberater, das ist sein Job.
Wenn Du den Schrottwagen kaufst und weiterverkaufst, ist es ein Privatverkauf.
Der Käufer erhält dann eine Rechnung ohne MwSt. Du überweist keinesfalls Geld an den Käufer.
Netto Rechnung / Bestätigung des Ablaufes
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Bestandteil Ihres Fahrzeugverkaufs. Ihre Vertragspartei teilte uns mit, dass die Rechnung bitte folgende Angaben enthalten soll:
• Ihre Ust-ID Nummer und Ust-ID Nummer vom Käufer • Hersteller und Modell des Fahrzeugs • Vollständige Fahrgestellnummer (17-stellig) und Erstzulassung des Fahrzeuges • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum - Restwertbetrag in EUR (Netto) • Hinweis zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
das steht in der mail die ich vom vermittler erhalten habe
steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Lieferst Du denn jetzt das Auto nach Polen oder holt er ab?
Wenn da noch ein Vermittler dazwischen ist, wird es umsatzsteuerlich nochmal komplizierter.
Also laßt Euch von einem Steuerberater beraten - und legt ihm alle Fakten vor, die den Autoverkauf betreffen .
Hallo,
als Privatmann kannst du keine "Nettorechnung" ausstellen.
Der Käufer muss sich an den deutschen Zoll wenden und dort eine entsprechende Bescheinigung für den Polnischen Zoll beantragen.
Dann wird im bei der Einfuhr des Fahrzeuges die deutsche Umsatzsteuer mit der polnischen Umsatzsteuer verrechnet und sozusagen "gutgeschrieben".
wie erkläre ich das jetzt einem polen mit dem schon ein kaufvertrag zustande gekommen ist? Ein Gutachter hat das über eine Restwertbörse vermittelt und wir haben beide dem Kaufvertrag zugestimmt.
Netto Rechnung / Bestätigung des Ablaufes
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Bestandteil Ihres Fahrzeugverkaufs. Ihre Vertragspartei teilte uns mit, dass die Rechnung bitte folgende Angaben enthalten soll: • Ihre Ust-ID Nummer und Ust-ID Nummer vom Käufer • Hersteller und Modell des Fahrzeugs • Vollständige Fahrgestellnummer (17-stellig) und Erstzulassung des Fahrzeuges • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum - Restwertbetrag in EUR (Netto) • Hinweis zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Das steht in der Mail die ich bekommen habe von dem Unternehmen was vermittelt hatte
Das hättest du mal vorher lesen sollen.Denn wie ich bereits sagte, als "PRIVATMANN" kannst du so eine Rechnung nicht auststellen.
Nur ein Gewerbetreibender könnte die "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" bestätigen,weil dazu ja auch eine Mitteilung an die Steuerbehörden erforderlich ist.
Außerdem zahlt der Käufer ins einem Land gar nichts an Steuern dafür, denn laut Polnischem Zoll:
wewnatrzwspólnotowa dostawa towarów opodatkowana wg. stawki podatku 0% (Art.42 Ust. 0 pod. od tow.il usl.)
wird keine Steuer erhoben.
Du kannst als privater Verkäufer ein Auto X zum Preis an Y verkaufen - aber Du kannst keine "Nettorechnung" stellen. Deine Rechnung ist brutto wie netto.
https://www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV_NORD_DE/pdf/kaufvertrag-priv-gebr.pdf
Das Auto läuft über meinen Vater als Firmenwagen, er ist Gewerbetreibend