Nebenkostenabrechnung seit 11 Jahren falsch. Was könnten wir tun?
Hallo,
wr bewohnen seid 11 Jahren eine EG Wohnung in einem 2 Familienhaus. Am Anfang wohnen im DG andere Mieter, dann niemand und dann die Vermieterin bis heute. Nun ist uns im Januar 2015 aufgefallen das der Bescheid der Grundbesitzabgaben sehr hoch war. Das lag am Abwasser. Dieser soll bei 512 cbm gelegen sein. Frischwasser 13 war aber nur 125 cbm. Ich habe mich darum gekümmert bei der Stadt. Der GSW sei ein Fehler unterlaufen. Hier wurden 2 Zählernummern (unser Haus Nr. 6 und ein anderer Haus Nr. 53) von der GSW an die Stadt gegeben. Der Fehler wurde korriegiert. Wir erhielten im Dezember die Abrechnung für 2014 von der Vermieterin. Auch hier stimmten die Nebenkosten beim Abwasser nicht. Ich verglich dann mit der Vermieterin zusammen die letzten Jahre und wir mussten feststellen, dass ALLE Jahre falsch berechnet wurde. Die Stadt sagt es sei ein Fehler der GSW die nehmen sich davon nichts an.
Was genau können wir hier tun? Wir ziehen jetzt im Januar aus und ich muss ehrlich sagen wer uns das Geld erstattet das wir all die Jahre zuviel gezahlt haben ist mir wurscht aber fakt ist die Vermieterin hat das nie kontrolliert. Sie will morgen zur GSW gehen und zur Not zur Zeitung und zum Bürgermeister und zum Anwalt. Wir überlegen im Vorfeld unseren Anwalt einzuschalten und das Geld als erstes von ihr zu fordern?! Dazu ist zu sagen das wir arge Probleme im letzten Jahr mit ihr hatten und daher icht neutral eingestellt sein können ihr gegenüber.
Unsere Anwalt haben wir bereits kontaktiert aber es kann ja sein das jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
6 Antworten
Gegen Betriebskostenabrechnungen gilt eine Einspruchsfrist von 12 Monaten gerechnet ab Zustellung derselben. Jeder Mieter sollte seine Abrechnung auf Richtigkeit prüfen. Das gilt hier besonders für die Zählernummern und deren Stände. Auch war Gelegenheit, in die Originalrechnungen bzw. Bescheide Einsicht zu fordern.
Hier bleibt nun leider lediglich die 2014er Abrechnung übrig, alle anderen sind verfristet. Das betrifft so dich als Mieter. Für deine Vermieterin gilt die Dreijahresfrist gegenüber Ver- und Entsorger. Will heißen, sie darf die Überzahlungen aus 13 bis 15 für Ab- und Frischwasser zurückverlangen, da ja Volumen Abwasser sich aus Volumen Frischwasser ergibt.
Ich sehe dabei durchaus die Verpflichtung der Vermieterin, diese Kostenerstattung anteilig auch den Mietern zukommen zu lassen.Auch sie war verpflichtet, die Rechnungen zu prüfen.
Alles bis 2011 ist verjährt.
Wenn die Fehler nachgewiesen werden, könnt ihr ab 2012 zurück fordern.
Und wo steht das? Rechtsgrundlage?
Im Internet habe ich gerade einen anderen Falls gefunden. Die letten vier Jahre kann Sie genau wie wir zurückfordern bzw. berichtigung fordern. Die davor folgenden Jahre anwaltlich auch. Dann hängt es vom Urteil ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich das man länger als die
dreijährige Verjährungsfrist Geld zurückbekommt. Das war z.B. bei einem Mieter der Fall, wo die angegebenen m² im Mietvertrag nicht stimmten und der Mieter eine Rückzahlung der letzten 5 Jahre bekam:
Quadratmeterzahl stimmt nicht
Weicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von der
tatsächlichen Fläche um mehr als 10% ab, kann der Mieter die Miete mindern und
auch für die Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Richter
sprachen einem Mieter die komplette überzählige Miete der vergangenen fünf
Jahre zu (Az. VIII ZR 144/09). Etwaige Abschläge, etwa eine Messtoleranz von
fünf Prozent, zugunsten des Vermieters ließen die BGH-Richter nicht zu.
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Ob und welche Forderungen man stellen kann, sollte ein Fachmann beurteilen und wird dann wohl letztendlich durch ein Gericht entschieden.
Hier ist die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2014 mit einem Mangel behaftet. Alle davor liegenden BK-Abrechnungen sind nicht mehr erfolgreich zu monieren, weil deren Einspruchsfristen allesamt abgelaufen sind. Die Eigentümerin hingegen hat ein Recht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Abwasserkosten bis zum Jahre 2012 abhängig von den Rechnungsdaten.
Im Kulanzfall könnte der Abwasserentsorger auch darüber hinaus Kosten erstatten. Die Eigentümerin ist nicht verpflichtet, erstattete Kosten an dich weiterzureichen.
Du hast stets versäumt, die Kosten in den BK-Abrechnungen zu prüfen und damit deine Widerspruchsrechte verwirkt.
Gegen die BK-Abrechnung 2014 ist Widerspruch bei Abwasserkosten einzulegen und eine Korrektur der BK-Abrechnung unter Fristsetzung zu fordern.
ohne uns wäre ihr das garnicht aufgefallen weil nicht sie sondern ICH das bemerkt habe. Im Internet habe ich gerade einen anderen Falls gefunden. Die letten vier Jahre kann Sie genau wie wir zurückfordern bzw. berichtigung fordern. Die davor folgenden Jahre anwaltlich auch. Dann hängt es vom Urteil ab.
Die Einspruchsfrist gegen eine Abrechnung beträgt 12 Monate ab Zustellung und somit sehe ich für die Altlasten keine Möglichkeit, denn der BGH ist ja diesbezüglich brutal!