Nebenkostenabrechnung für 2 Personen obwohl ich alleine wohne...

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nachweislich den Vermieter über den Auszug deines Ex informiert hast, dann verlange eine Änderung der Abrechnung ab 01. September. Es wird aber nicht allzuviel ausmachen, denn überwiegend werden die Kosten nach Verbrauch oder nach Wohnfläche umgelegt.

Der Abrechnung widersprechen und darauf hinweisen, dass du seit September alleine wohnst. Wichtig ist es auch, das Datum oder zumindest den Monat zu nennen, wann du den Vermieter darüber informiert hast.

Vermutlich wurde es einfach vergessen.

Bis zum August darf der Vermieter von dir die gesamten Nebenkosten verlangen, solange ihr beide gleichberechtigte Mieter (oder du alleinige Mieterin) wart.

Der Personenschlüssel darf nur für solche Positionen angewendet werden, für die er auch vereinbart wurde. Wenn nichts vereinbart wurde, gilt die Wohnfläche lt. BGB. Heizkosten aber müssen, mit geringen seltnen Ausnahmen, immer nach Verbrauch abgerecnet werden mit einem fixierten Anteil nach Wohnfläche (30 bis 50%).

Woran erkennst Du, dass es explizit für 2 Personen erstellt wurde? Der Verbrauch z.B für Wasser, Heizung, Allgemeinstrom, Versicherung, Grundsteuer etc ist ja immer nach dem tatsächlichen Verbrauch umgerechnet, da ist es unerheblich, wieviele Personen in einem Haushalt wohnen. Was meinst Du mit "abgemeldet"? Abmelden kann man sich nur beim Einwohnermeldeamt.

Es gibt eigentlich nur 2 Posten wo die Personenzahl eine Rolle spielt bzw. die nach, wenn vertraglich so vereinbart, Personenzahl abgerechnet werden können. Das wäre Wasser und/oder Müllentsorgung.

Bei Müll kann es sogar sein das der Entsorger die Gebühren pro amtlich gemeldeter Personen erhebt. Sprich wenn Dein Ex sich nicht umgemeldet hat fallen für ihn auch noch Gebühren an.

Wie hast Du denn dem VM und der HV "Bescheid gesagt"? Wenn nicht schriftlich ist das Thema gegessen.

Die 300 € Nachzahlung müssen aber nicht zwingend wegen der Personenzahl zustande gekommen sein.