Nebenkostenabrechnung: Wie wichtig ist der gesamte Gasverbrauch?
Hallo zusammen,
bei uns im MFH werden die Heizkosten für jede Wohnung über je einen Wärmemengenzähler gemessen. Dieser sitzt (für jede Wohnung) im Heizraum.
Auf den Nebenkostenabrechnungen steht nur der (Jahrs-) Betrag in € für Gas und die gesamten kWh der Wärmemengenzähler, sowie der Verbrauch der Betreffenden Wohnung.
Mich würde interessieren, welchen Jahresnutzungsgrad die Anlage hat und zu welchem Preis die Hausverwaltung Gas beim Anbieter einkauft. Anbieter sind die Stadtwerke. Die bieten auf deren Internetpräsenz nur kWh Preise bis 50.000 kWh. Das reicht für unser großes MFH bei weitem nicht. Alles darüber sind Sondertarife, die jeder selber aushandeln muss und die sich von der abgenommenen Gas Menge abhängig machen.
Kann ich die Hausverwaltung danach fragen oder lieber nicht? Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Abgelesen wird demnächst (Wasser haben wir schon abgelesen). Ist das überhaupt wichtig oder sind nur die Heizkosten in € für die Wohnung wichtig/ aussagekräftig? Hat jemand einen Gedankenanstoss für mich?
ciao
4 Antworten
Manchmal ist es beseer den JNG nicht zu kennen, denn als Mieter besteht hier keine Möglichkeit der Einflußnahme.
Andererseits zeigt er deutlich auf, wie uneffizient Anlagen tatsächlich sind.
Hier sind Werte 0,4...0,6 durchaus keine Seltenheit.
Allerdings ist, wenn der Wärmeerzeuger auch für WW zuständig ist, auch diese Energiemenge zu erfassen.
Gut, dann bitte mal eine Berechnung durchführen.
Das Ergebnis würde mich sehr interessieren.
Heizung und Warmwasser sind zunächst für diese Abrechnung wichtig. Jeder Eigentümer bekommt von der Verwaltung eine Abrechnung aus welcher alles ersichtlich sein muss/ist. Jeder Eigentümer hat auch das Recht bei der Verwaltung in alle Unterlagen Einsicht zu bekommen
Der Hauseigentümer / Hausverwaltung erhält vom Versorger ein Rechnung über die Belieferung des Objektes mit einem Primärenergieträger.
Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag in Euro ist Grundlage für die Kostenverteilung.
Irgendwelche Jahresnutzungsgrade (was immer das auch sein soll) spielen dabei keine Rolle.
Günter
Das der Jahresnutzungsgrad bei der Abrechnung keine Rolle spielt weiß ich. Jedoch interessiert mich, wie effizient unsere Heizung ist. Als eingesetzte Gasmenge zu von den Wärmezählern erfasste Energie.
Solche Betrachtungen führen regelmäßig in die Irre.
Gerade bei Lösungen, wo Wohnungsthermen betrieben werden, gibt es systembedingt große Diskrepanzen zwischen gelieferter Primärenergie und der Summe aller nachgeordneten Wärmezähler.
Du hast nämlich mehrere Möglichkeiten, in dem System unvermeidbare Verluste zu generieren:
- Wärmeverluste: Insbesondere im Sommer, wenn das System für die Warmwasserbereitung in den Wohnungsthermen warm gehalten werden muss
- Zählverluste: Jeder Wärmezähler hat einen Anlaufwert, also es kann sein Du entnimmst Wärme, aber der Wärmezähler läuft nicht an, weil der Durchfluss zu gering ist.
Genau deshalb werden ja die Kosten verteilt und nicht die gelieferten kWh.
Günter
Grundsätzlich,hast du das recht zu erfahren,wofür du eigentlich bezahlst.
Das jeder von euch einen Wärmemengenzähler hat ,ist schon mal sehr gut.wenn dieser korrekt arbeitet,dann zeigt er genau die verbrauchte Wärmeenergie an .Bei dir hier in KWh (Kilowattstunden)
Du brauchst nun nur noch berechnen,welchen Energiegehalt der Energieträger hat ,hier das "Gas"
Energiegehalte von Gas : Erdgas H Energigehalt 10,5 KWh /m^3 (Kilowattstunden pro Kubikmeter )
Erdgas L Energiegehalt 9 KWh/m^3 und Stadtgas 4,5 KWh /m^3
Die Werte beziehen sich auf den Normzustand des Gases Druck=1,01325 bar und Temperatur t=0°
Quelle : Mietrecht ,Beck-Texte im dtv,40 . Auflage 2005
kann man sich privat in jeden Buchladen besorgen.
PROBLEM : Jede Anlage arbeitet mit Verlusten - Wärmeverluste des Kessels und anderer Bauteile .
FAZIT : Du musst nachrechnen,wieviel nun tatsächlich dein Verbrauch war und was du dafür zahlen musst.Dann kommen noch die Verluste der Anlage hinzu.Wieviel diese Kosten darf ,weiss ich nicht.Die Hausverwaltung,kannst du immer fragen,es geht schließlich um dein Geld !!
TIPP : Tut euch zusammen und ermittelt,was eigentlich rechtlich zulässig ist.
Mieterverein, Rechtsanwalt für Mietrecht oder Fachbücher
Ja, die beiden Warmwasserspeicher werden auch vom Heizkessel beheizt. Da sitzt auch ein Wärmezähler.