Nebenkosten Gutschrift, kann ich mir die Auszahlen lassen?
Spricht irgendwas dagegen, wenn mein Vermieter mir die Gutschrift auszahlt?
Gibt es irgendwelche Einwände, die Gutschrift auf das Konto einer Freundin überweisen zu lassen?
Meine Hausverwaltung will, dass ich es für die nächste Miete berücksichtige und die Differenz zahle. Aber ich möchte viel lieber wie gewohnt die Miete in voller Höhe zahlen und da ich gerade keine Kontokarte besitze, wäre es optimal wenn die mir das auf das Konto meiner Freundin schicken. Spricht irgendwas dagegen?
6 Antworten
Spricht irgendwas dagegen, wenn mein Vermieter mir die Gutschrift auszahlt?
Dazu ist er sogar verpflichtet.
Wenn Du gerade keine Kontokarte hast, kannst Du Dir doch das Geld in bar auszahlen lassen. In der Regel reicht dazu Deine Unterschrift als Legitimation.
Solltest Du irgend welche Leistungen beziehen, ALGII oder Wohngeld, mußt Du die Abrechnung ja vorlegen, dann wird man die Gutschrift, die Du "kassiert" hast, mit der nächsten Zahlung verrechnen.
Also wird es Dir auch nichts nutzen die Gutschrift auf das Konto der Freundin überweisen zu lassen.
Danke für die Antwort, aber der Rest ist wirklich... den hättest du streichen können. :) Ich habe kein ALG2. Es ist tatsächlich so, dass ich einfach kein Konto besitze, weil ich zur Zeit die 8 Euro Kontoführungsgebühren einsparen möchte ;)
Also, aber selbst wenn ich ALG2 beziehen würde oder auch nicht, der Vermieter müsste mir das auch so oder so auszahlen? Auch in Form eines Schecks?
Einwände gibt es: deine Freundin hat mit deinem Mietvertrag nichts zu tun, ist also nicht Vertragspartner - warum sollte ihr also Geld überwiesen werden?!
Der Vermieter wird das Geld nicht an eine Unbekannte zahlen. Was verlangst Du denn da für einen Unsinn? Wenn Du kein Konto hast, muss er Dir das bar auszahlen oder per Scheck. Oder er kann es behalten und bei der nächsten Abrechnung verrechnen. Du solltest Dir ein Konto einrichten. Das gehört zum normalen Leben und Erwachsensein.
sind aber zuviel ausreden auf einmal.
normalerweise wird das verrechnet.
und ohne bankkonto müsstest du ja die miete immer in bar bezahlen, was ich nicht glaube
die rückerstattung steht eh auf der nächsten abrechnung - betrüge lieber anders..
du zahlst also die miete bar.
dann ist es doch kein problem, die rückerstattung von der nächsten barzahlung abzuziehen.
woher bekommst du dein bargeld zum leben?
Falls du in Wirklichkeit das Geld am Jobcenter vorbeimogeln willst ..... das sehr teuer werden.....
Ansonsten kannst du den Vermieter darum bitten, er muss sich aber nicht danach richten.
So ist es - Zumal das JC die Jahresabrechnung ja ohnehin sehen will. Damit würdest Du Dir ggf. eine Strafanzeige wegen Betrugs einhandeln.
MEIN GOTT! Ich will mir kein Konto einrichten. Ich bin mir einfach zu schade die Kontofürhungsgebühren zu zahlen. Was ist dabei? Wo ist das Problem Herr Gott?