Nachweis über die Arbeitslosigkeit für Rentenversicherung?

10 Antworten

hast du dich nicht arbeitslos gemeldet ? bzw arbeitssuchend? sonst könntest du die Zeit über das Arbeitsamt nachweisen bzw die hätten sogar die versicherungsbeiträge übernommne, zwar nur einen gerigen betrag, aber es wäre etwas eingezahlt worden. wenn du einfach zuhause geblieben bist ohne offiziell arbeitslos zu sein dann kannst du nix nachweisen, dann ruf da an und melde das so wie es ist..

jedes "nicht Nachweisbares Fehljahr" macht sich im Rentennachweis später sehr bemerkbar, man kann es auch "Nachtzahlen", je früher desto Billiger (Fehlzeiten)

Linaluu 
Fragesteller
 03.07.2014, 13:43

Danke für deine Antwort. Hilft mir aber im Moment nicht weiter...

rudelmoinmoin  03.07.2014, 14:12
@Linaluu

dann frage deine Eltern

derajax  06.07.2014, 20:48

Diesse Zeit wird sicher vor 2013 liegen. Somit kann man nicht mehr nachzahlen.

Dein Bescheid vom Arbeitsamt

Linaluu 
Fragesteller
 03.07.2014, 13:35

Ich hab keinen. Habe mich nicht als arbeitslos gemeldet.

noerm  03.07.2014, 13:50
@Linaluu

das ist natürlich ne blöde sache

Hallo Linaluu,

Sie schreiben:

Nachweis über die Arbeitslosigkeit für Rentenversicherung?<

Antwort:

Wenn Sie im besagten Zeitraum bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nicht als Arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet waren, dann haben Sie natürlich auch keinen Nachweis, den Sie bei der DRV vorzeigen können!

Wenn Sie also keine Nachweise haben, dann werden diese Zeiten im Rahmen der Kontenklärung Ihres Rentenkontos als "Fehlzeiten" geführt und haben auf die künftige Berechnung Ihrer Rentenansprüche keinen Einfluß!

Um von Anfang an ganz sicher zu gehen, daß sich in Ihrem Rentenkonto keine unliebsamen Überraschungen auftun, sollten Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt eine Kontenklärung mit gleichzeitiger Rentenauskunft beantragen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann haben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und können jederzeit auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachportier, usw. verwiesen werden!

Sie müßen also, falls noch nicht geschehen, schnellstmöglich für eine Absicherung der existenziellen Riskiken wie Privathaftpflicht und private Berufsunfähigkeitsversicherung Sorge tragen!

Letzteres gelingt in der Regel nur, solange Sie gesund sind und je geringer Ihr Eintrittsalter ist, desto günstiger sind die Beiträge!

Lassen Sie sich am Besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler in Wohnortnähe gründlich und umfassend, Ihrer persönlichen Sitaution angemessen, beraten!

google>>

wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler_%28Deutschland%29

google>>

wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo Linaluu,

hast du denn irgendwo gegenüber der Rentenversicherung angegeben, dass du in der Zeit arbeitslos warst? Dann versucht diese jetzt dir die Zeit als "Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit oder Ausbildungssuche" anzurechnen. Das bedeutet, du würdest diese Zeit "angerechnet" bekommen, was dir später einen Vorteil bei der Erfüllung von Wartezeiten (frühere Rente) geben könnte.

Was kannst du jetzt tun? Warst du den in der Zeit arbeitslos, oder ausbildungssuchend gemeldet? Dann kannst du die entsprechenden Schreiben der Arbeitsagentur einreichen. Wenn du "nichts" getan hast, dann schreibe das so der Rentenversicherung. Das bedeutet dann aber auch, dass dir keine Zeiten angerechnet werden können.

Grüße