Nachweis Bewerbung Agentur für Arbeit
Hallo,
mein Problem ist, ich habe ein Angebot vom Jobcenter mit Rechtsbelehrung bekommen. Ich war auch dort zum Praktikum, aber die Arbeit dort hat nicht mit meinem Profil übereingestimmt, obwohl die direkt eine Fachkraft gesucht haben. Mir wurde auch erklärt, dass das meine Hauptaufgabe putzen sei. Ich bin aber keine Fachkraft in Raumreinigung, sondern Tiermed. Fachangestellte. Ich muss dazu sagen, dass es auch keine Tierarztpraxis war, wo ich mich beworben habe. Wir sind uns dann auch einig gewesen, dass der Job nichts für mich ist. Da ich das schriftlich nicht bekommen habe, wir uns so aber geeinigt haben, reicht es denn auch bei einer Rechtsbelehrung aus, dass ich mein Bewerbungsanschreiben dazu lege? Oder brauche ich explizit eine Absage?!
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Ich musste bisher noch nie eine Ablehnung vorlegen. Du hast dich beworben, sie wollen dich nicht einstellen. Da geht die Suche einfach weiter. Grundsätzlich ist zwar richtig, dass man nicht unbedingt einen Anspruch auf eine Vermittlung im eigentlichen Beruf hat. Aber wie egal das den Jobvermittlern ist, hängt meist auch davon ab, wie die Arbeitsmarktlage in der Region ist und wie lange man schon sucht. Direkt zu Beginn der Arbeitslosigkeit sollte man sich nicht gleich in einen "schlechteren" Job drängen lassen. Da kommt man schwer wieder raus und im Lebenslauf sieht es auch nicht gut aus. Da sollte man auch persönlich immer abwägen, was einem wichtiger ist. Im konkreten Fall müsste aber reichen, dass sie dir kein Arbeitsvertrag vorgelegt haben, vermerke das einfach.
Wenn das Angebot vom Jobcenter kam, wollen die meist eine schriftliche Bestätigung des potenziellen AG, dass man sich vorgestellt hat und ob man genommen wurde oder nicht.
Du hast keinen Anspruch auf eine Vermittlung in deinen eigentlichen Beruf. Das JobCenter kann dich auch anderweitig vermitteln und du bist in der Pflicht, jede dir zumutbare Arbeit anzunehmen. Dazu gehört auch Putzen, soweit du körperlich dazu in der Lage bist.