Nachtzuschlag im Malergewerbe
Ich arbeite als Maler im Raum München und musste über die Feiertage und auch die nächsten Tage noch Arbeiten meine Arbeitszeit ging jetzt mehrmals über 20:00 und das bedeutet Nachtzuschlag
meine frage wie viel % Nachtzuschlag bekomme ich im Malergewerbe
Danke im Voraus
3 Antworten
Ein Anspruch auf Nachtzuschlag ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus dem für das Malergewerbe (allgemein)gültigen Tarifvertrag. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Max. steuer- und sozialversicherungsfrei sind 25% zwischen 20 Uhr und 00 Uhr und zwischen 4 Uhr und 6 Uhr bzw. 40% zwischen 00 Uhr und 4 Uhr.
Perfekte Antwort danke
Nachtzuschläge fallen, wenn es der AV bzw. der Tarifvertrag hergibt, erst ab 22 Uhr an. Das ist mein Wissensstand.
Kommt darauf an, was arbeits- oder tarifvertraglich dazu vereinbart ist.
Tarifverträge müssen von der Firma, wenn sie angewendet werden, in der Firma zur Ansicht ausliegen bzw. muss man dir darin Einblick gewähren.
Steht aber so nichts drin gibts da irgendeine norm oder weist du ne ungefähre zahl