Nachtschicht trotz Dienstlichem Gerichtstermin?
Hallo,
Ich bin erst seit ich ausgelernt habe bei einem Sicherheitsunternehmen welches im ÖPNV tätig ist angestellt. Daher habe ich leider noch nicht ganz eine Ahnung wie das alles läuft. Jedenfalls habe ich heute Planmäßig Nachtschicht.
Ich hatte jedoch heute um 12 Uhr einen Gerichtstermin wo ich als Zeuge erscheinen musste. Der Termin war in dem Sinne dienstlich da der Vorfall während meiner Arbeit war und somit müsste der Termin ja auch als Dienstzeit gelten oder? Denn soweit ich weiß müssen ja dann 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Dienstzeiten sein. Darf ich dann heute überhaupt noch zur Nachtschicht? Oder wie sieht das ganze aus?
3 Antworten
Der Gerichtstermin zählt nicht als Dienstzeit, entsprechend kannst du zur Arbeit antreten.
der Tag ist Freizeit - du bist als Zeuge geladen worden, dort hat dein Chef etliches auszufüllen; u.a. dein Verdienst/Std. danach wird Zeugengeld bezahlt.
dem Chef entsteht kein Verlust. ob die 11 Std. in dem Falle greifen, eher nein.
anders würde es aussehen, wenn du heute Tagschicht hättest.
Da der Gerichtstermin mit deinem Beruf zusammenhängt, sollte oder wird dies wohl in Form von Zeugengeld vergütet. Als Dienstzeit zählt dieser Termin jedoch nicht. Ergo kannst du heute Abend ganz normal zur Nachtschicht antreten.