Nachmieter für WG gesucht doch Untermieter schließen zimmer ab?

9 Antworten

Und was hast du die Wochen/Monate zuvor gemacht? Die haben doch sicher 3 Monate Kündigungsfrist, oder was habt ihr ausgemacht? Selbstverständlich hat ein Mieter dem Vermieter zum Zwecke der Neuvermietung Zugang zu den Räumlichkeiten zu gestatten, natürlich mit entsprechender zeitlicher Voranmeldung. Klar, das ist eigentlich ein Knackpunkt, denn wer macht einen Termin schon diese "geforderten" zwei Wochen im voraus aus. Üblicherweise und auf Basis eines bisherigen guten Mietverhältnisses fragt man ein paar Tage vorher an und der Mieter hat damit kein Problem, war er ja auch mal selbst auf der Suche und kennt die Problematik. Du hast hier wohl versäumt dieses Thema rechtzeitig anzusprechen und abzusprechen. Du fragst sie nicht, der Urlaub kommt und weg sind sie, das ist zulässig, nun musst du auf ihre Rückkehr warten.

Ein Gedankengang ... haben die schriftlich gekündigt? auch das ist bei Untervermietungen notwendig. Falls nicht, hättest du sie am "Haken", falls sich die Mieter als Querulanten herausstellen.

Nein. Das hättest du vorher mit den beiden abklären müssen. Wenn sie nicht da sind, darfst du ohne ihre Zustimmung die Zimmer ja eh nicht betreten. Natürlich schließen die ihre Zimmer ab, wenn sie nicht da sind. Schließlich sind sie noch immer Mieter. (Du lässt deine Wohnung ja auch nicht offen stehen, wenn du im Urlaub bist, oder?) Und es ist auch nicht die Aufgabe der ausziehenden Mieter, sich darum zu kümmern, ob du während ihrer Abwesenheit die Interessenten herumführen kannst. Das zu gewährleisten ist deine Aufgabe als Vermieterin.

Am besten ist es, du informierst die Untermieter mindestens 24 Stunden vorher schriftlich, dass eine Wohnungsbesichtigung für einen neuen Mieter stattfindet.

Da muss dich der Untermieter in seinem Beisein auch reinlassen. Die Besichtigung muss so geplant sein, dass sie z.B. nach Feierabend des Untermieters stattfindet.

Anders hast du keine wirkliche Möglichkeit, das legal hinzubekommen.

AchIchBins  19.08.2017, 16:20

Unsinn, wo steht denn das mit den 24 Stunden? auf dem Bierdeckel am Stammtisch? so kurzfristig muss Niemand jemanden in die angemieteten Räumlichkeiten lassen.

qugart  21.08.2017, 07:45
@AchIchBins

So die allgemeine Auslegung der bislang damit beschäftigten Gerichte. Und hier wird auch jedesmal ein "mindestens 24 Stunden" angegeben und kein verpflichtendes "24 Stunden".

Die Zimmer darfst Du nur mit Zustimmung der Besitzer/Untermieter zeigen.

Hast Du das denn angekündigt? Wenn ja, müssen diese auch die Zimmer zeigen. Du musst hier einen konkreten Besichtigungstermin ankündigen.

Natürlich nicht. Sie haben Nichts Verbotenes getan!

Sie haben HAUSRECHT für ihre Zimmer, ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis darfst du nicht in ihre Zimmer,

Und es ist bislang nicht strafbar, in Urlaub zu fahren!

Deine Untermieter haben die gleichen Rechte wie du auch gegenüber ihrem Vermieter. Und dazu gehört AUCH das Recht, ihre Türe ab zu schließen.