Nachbarschftsstreit?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich find übertrieben aber na gut....

Schuhe, Schuhschränkchen und Schirmständer

Schuhe
haben im Treppenhaus eigentlich nichts zu suchen, es sei denn, es
regnet oder schneit. Bei schlechtem Wetter dürfen die Schuhe vor der Tür
auf dem Abstreifer abgestellt werden, jedoch nur vorübergehend (OLG Hamm, Beschluss v. 04.12.2008, Az.: 15 Wx 168/88).
Ein Dauerzustand sollte die Schuhsammlung vor der Tür also nicht
werden. Umgekehrt ist eine Vorgabe, die das Abstellen von Schuhen
generell verbietet, unverhältnismäßig und daher unzulässig (AG Lünen, Beschluss v. 07.09.2001, Az.: 22 II 264/00).

Schuhschränke, Kommoden und Garderoben gehören in aller Regel nicht ins Treppenhaus (OLG München, Beschluss v. 15.03.2006, Az.: 34 Wx 160/05).
Ein kleines Schuhschränkchen, das andere Mieter nicht behindert und
ausreichend Platz zum Durchgang lässt, kann ausnahmsweise zulässig sein,
wenn es dort schon lange Zeit (hier: 30 Jahre) unter Duldung des
Vermieters gestanden hat (AG Köln, Urteil v. 15.02.2001, Az.: 222 C 426/00). Anmerkung: Im
Zuge der Schuldrechtsreform wurde für den Beseitigungsanspruch die
ursprüngliche Verjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt.
Vermieter bzw. Miteigentümer sollten also rasch reagieren, wenn
Gegenstände ins Treppenhaus gestellt werden, die andere Bewohner oder
die Sicherheit beeinträchtigen.

Der Schirmständer gehört in Immobilien
mit vielen Mietparteien grundsätzlich in die eigene Wohnung.
Ausnahmsweise kann ein Schirmständer in den Hausflur gestellt werden,
wenn es sich beispielsweise um eine kleine Wohnanlage handelt und ihn
alle Mitbewohner benutzen können (BayObLG, Beschluss v. 07.04.1993, Az.: 2Z BR 9/93).
Einigen mag so ein Schirmständer im Treppenhaus auf den ersten Blick
harmlos erscheinen. Doch im Ernstfall ist damit nicht zu spaßen, etwa
wenn ein Brand ausgebrochen ist. Um eine Gefahr darzustellen, muss der
Schirmständer nicht unbedingt brennbar sein. Ist der Hausflur voller
Rauch, kann er Mieter zu Fall bringen, wenn sie sich an den Hauswänden
entlangtasten müssen, um ins Freie flüchten zu können (OVG Münster, Beschluss v. 15.04.2009, Az.: 10 B 304/09).

quelle http://www.anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html

heilsteintante 
Fragesteller
 16.02.2016, 15:15

Hallo....

....und Danke für deinen ausführlichen und kompetenten Beitrag.

Wenn Dich das so stört, musst Du Dich an den Hausbesitzer bzw. die Hausverwaltung wenden. Vielleicht gibt es ja eine generelle Klausel, die es verbietet, irgendwas in den Flur zu stellen.

Das machen doch viele Menschen, dass sie ihre Schuhe vor der Wohnungstür abstellen, habe ich schon oft gesehen.

Wenn zu den Wohnungen ein Balkon gehört, kann man allerdings verlangen, dass sie ihre Schuhe dort abstellen.Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, warum Schuhe von einem Bauarbeiter stinken sollen, er arbeitet ja schließlich nicht auf einer Klärgrube. lg Lilo

Nur dein Vermieter.

Denn sowas ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Solange der Geruch keine Gesundheitsgefahr darstellt, kann es nur der Vermieter untersagen, die Schuhe im Hausflur abzustellen.

Also wenn dies nicht geduldet wird und das sogar in der Hausordnung steht , kannst du deinen Vermieter/Hausverwaltung darum bitten, das die sich darum kümmern sollen..

Ob die neuen mieter sich daran halten werden, wird sich mit der Zeit rausstellen

Rede mit dem Vermieter vielleicht kann er ja einen Brief schreiben