Nachbar parkt in gemeinsamer Zufahrt

3 Antworten

Zu 1.:

Ich frage mich, ob die Mitnutzung einer Zufahrt das Einrichten eines Abstellplatzes einschliesst. Ein Anwalt für Baurecht könnte hier helfen.

Zu 2.:

Ich würde mich eher an das örtliche Bauamt wenden und dort nachfragen.

Seehausen  05.12.2012, 17:54

zu 1: Da must nicht Du Dich selber fragen, sondern in die bestehenden Verträge schauen.

zu 2: Welches Bauamt? Es gibt mindestens 7 Stück. Und Behörden sind für Verstöße gegen privatrechtliche Vewreinbarungen absolut unzuständig.

Fazit: Antwort ist unsinnig!

Tatsächlich eine gute Frage. Dies hätte im Grundbuch geregelt gehört. Da dies aber nicht geschehen ist, bleibt nichts weiter, als nach noch gültigen privatrechtlichen Vereinbarungen zu suchen.

Problem: Diese gelten oft nicht für/gegen Rechtsnachfolger. Bitte suchen, was es da an Schriftlichem gibt und das hier veröffentlichen, dann kann ich wohl Vernünftiges dazu sagen. 

Ohne gültigen Vertrag kann der Nachbar auf seinem Grundstück parken, soviel er will. Man könnte bestenfalls auf Schikane nach §226 BGB plädieren, denn er hat ja wohl einen Stellplatz und somit keinen sachlichen Grund, anderen das Leben schwer zu machen.

Ein grundsätzlicher Rat an alle, die dies lesen: Abmachungen mit dem Nachbar wenn irgend möglich IMMER im Grundbuch eintragen lassen. Alles andere verursacht früher oder später Anwaltskosten, die die Eintragungskosten übersteigen - vom Ärger ganz zu schweigen.

Hier geht es nur um privatrechtliche Vereinbarungen zur Nutzung gemeinsamer Flächen . Es kommt also darauf an, welche Verträge, Grundbucheintragungen bzw. Baulasterklärungen konkret vorliegen.

Erst danach kann die Rechtmäßigkeit des Handelns einzelner Personen beurteilt werden. Wenn jemand sich danach vertragswidrig verhält hilft nur eine Unterlassungsklage, dazu brauchts Du einen Rechtsanwalt. Irgendeine Behörde hilft Dir dabei nicht.

FrankOPhil 
Fragesteller
 07.12.2012, 13:02

Wie es aussieht, sind die Grundstücke unbelastet. Bleiben also die Kaufverträge. Die werden wir jetzt von einem Anwalt prüfen lassen. In unserem Vertrag ist lediglich die Rede davon, dass die gemeinsame Zufahrt vom Nachbar mitbenutzt werden darf. Im Kaufvertrag meines Rechtsvorgängers befindet sich allerdings ein Passus der besagt, dass keine KFZ auf gemeinsam genutzter Fläche geparkt werden dürfen. Im Grunde genommen müsste diese Regelung heute auch noch gelten. Aber das kann uns sicher der Anwalt sagen.