Nach nach Auto Unfall wann muss der Geschädigte spätestens eine Werkstatt aufsuchen?
Nach nach Auto Unfall wann muss der Geschädigte spätestens einen Gutachter aufsuchen ? Bzw. wann verfällt sein Anspruch auf Schadensersatz gibt es da eine Frist ?
4 Antworten
Eine Werkstatt muss er überhaupt nicht aufsuchen. Nur einen Schadensgutachter. Und die Höhe des Schadens reicht der Geschädigte bei der Versicherung des Unfallverursachers ein mit der Forderung, diese zu begleichen einschließlich die Rechnung des Gutachters
Das so schnell wie moeglich. Hast du nämlich zwischenzeitlich noch einen unverschuldeten Unfall zu beklagen, dann wird's schwierig
Beantwortet meine Frage nicht
Dann frage andere ohne unverschämt und undankbar zu sein
Es sollten auch nur Leute auf meine Frage antworten die auch die Antwort wissen
Wenn jemand so unsicher ist, wie Du, sollte er zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Service ist nämlich vollkommen kostenlos, da die gegnerische Versicherung den bezahlen muss. Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, gerechnet ab dem 1.1. des Folgejahres. Wenn also der Unfall in diesem jahr geschehen ist, tritt Verjährung am 31.12.2022 ein. Solange aber noch über den Schadensersatz verhandelt wird, beginnt die Frist erst am 1.1. des Jahres, das auf die endgültige Ablehnung der Ansprüche durch die gegnerische Versicherung folgt.
PS: Dem Begriff Rechtsanwalt steht natürlich der Begriff Rechtsanwältin gleich.
Ich bin kein Geschädigter. Ich wollte nur wissen wie lange der Unfall Geschädigte Zeit hat einen Gutachter aufzusuchen
Das habe ich ja gleich mit beantwortet.
3 Jahre kann nicht sein. Es kann sich nur um Tage oder Wochen handeln. in 3 Jahren kann viel passieren und weitere Schäden am Auto auftreten die er dann dem Verursacher unterjubeln könnte.
Das ist das Risiko des Geschädigten. Aber an der Verjährungsfrist ändert das nichts.
Völlig schnuppe wann er in der Werkstatt ist.
Der Geschädigte, sollte nur schnellstmöglich Beweise sichern . Dazu schaltet man am besten einen Sachverständigen ein .
Mit Gutachten in der Hand , hast du min. 3 Jahre Zeit
Und wann muss er spätestens den Gutachter aufsuchen
Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Je später man die "Beweise sichert" umso schwieriger wird es natürlich nachzuweisen, dass sämtliche Schäden von diesem konkreten Unfall stammen. Und in der Beweispflicht ist immer der Geschädigte.
Ja ok und wie lange hat er Zeit um einen Gutachter aufzusuchen