Nach der Kündigung weiter arbeiten über den Frist Termin , gilt mein Alter Vertrag wieder?
Guten Morgen , Ich bin nun 6 Monate in einem Betrieb eingestellt und durch eine Sache wollte mein Chef meine Probezeit verlängern was rechtliche nicht geht da sich der Zeitraum mit meiner Probezeit die da vorbei wäre überschnitten hätte. Nun will er seit 7 Tage einen neuen Vertrag machen für ein Jahr befristet und ausgemacht war das Ich einfach normal weiter arbeite. Wie das halt so ist kam er noch zu nichts nun meine Frage : die Kündigung war zum 13.10 ( ich bin nicht abgemeldet worden also laufe noch hier auf die Firma ) und arbeite seit dem ganz normal mit Anstempeln usw , ist dadurch mein Alter Vertrag wieder oder noch gültig ?
7 Antworten
Das verstehe ich noch nicht richtig. Du hast einen Vertrag der unbefristet ist in dem aber eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart ist? Man hat dir in der Probezeit fristgerecht gekündigt? Dein Chef sagt aber du sollst weiterarbeiten und will dir einen neuen befristeten Vertrag anbieten was er bisher nicht gemacht hat? Wenn es so ist gelten alle Regelungen aus deinen bisherigen Vertrag weiter. Einen neuen Vertrag musst du nicht akzeptieren. Die Kündigung ist wirkungslos da dein Chef mit der Aufforderung zur Weiterarbeit diese zurückgenommen hat.
Das gilt aber nur wenn ich es richtig verstanden habe
Ja genau so ist es.
Vielen Dank
Frag Deinen Chef denn, er ist für Deine Frage zuständig.
Hurra, Hurra Familiengerd ist wieder da.
ist dadurch mein Alter Vertrag wieder oder noch gültig ?
Für Dein neues Arbeitsverhältnis gelten die Bedingungen des alten Arbeitsvertrags weiter.
Aus zwei Gründen bist Du jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:
> Erstens hast Du nach dem Termin, zu dem das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung hätte beendet werden sollen, nicht nur mit Duldung, sondern sogar auf Wunsch Deines Arbeitgeber weiterhin gearbeitet.
> Zweitens: A) Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss zwingend vor dessen Beginn schriftlich mit den Originalunterschriften beider Parteien vereinbart worden sein. B) Die erneute Vereinbarung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnisses (also ohne Sachgrund) ist mit einem Arbeitgeber, mit dem bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (wie in Deinem Fall) vor Ablauf von 3 Jahren nicht erlaubt; die entsprechende Befristung wäre unwirksam.
Maßgebliche Gesetzesgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 2 Satz 2 und (analoge Anwendung) § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5.
Glückwunsch: Dadurch hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag.
Falls dein Chef dir einen neuen Vertrag mit Befristung vorlegt, unbedingt darauf achten, dass er nicht rückdatiert ist. Dann unterschreiben und falls er dich nicht übernimmt auf entfristung klagen.
Falls dein Chef dir einen neuen Vertrag mit Befristung vorlegt, unbedingt darauf achten, dass er nicht rückdatiert ist.
Wenn es sich bei dem neuen Vertrag um einen mit kalendermäßiger Befristung (also ohne Sachgrund) handeln sollte, wäre die Befristung - abgesehen davon, dass ein solcher Vertrag vorher schriftlich geschlossen werden muss - ohnehin wirkungslos.
Denn mit einem Arbeitgeber, mit dem bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist vor Ablauf von 3 Jahren kein neues kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis erlaubt.
Du brauchst keinen neuen befristeten Arbeitsvertrag akzeptieren.
Deine Probezeit ist vorbei, Du hast nach der Kündigung mit Wissen und Duldung (sogar Aufforderung) des Arbeitgebers weiter gearbeitet. Damit ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Nachlesen kannst Du das im § 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Super Antwort!!
Wofür gibt es dann eigentlich das Forum?