Nach der Kündigung weiter arbeiten über den Frist Termin , gilt mein Alter Vertrag wieder?

7 Antworten

Das verstehe ich noch nicht richtig. Du hast einen Vertrag der unbefristet ist in dem aber eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart ist? Man hat dir in der Probezeit fristgerecht gekündigt? Dein Chef sagt aber du sollst weiterarbeiten und will dir einen neuen befristeten Vertrag anbieten was er bisher nicht gemacht hat? Wenn es so ist gelten alle Regelungen aus deinen bisherigen Vertrag weiter. Einen neuen Vertrag musst du nicht akzeptieren. Die Kündigung ist wirkungslos da dein Chef mit der Aufforderung zur Weiterarbeit diese zurückgenommen hat.

Das gilt aber nur wenn ich es richtig verstanden habe

FuriosMiller 
Fragesteller
 20.10.2016, 09:14

Ja genau so ist es. 

Vielen Dank 

Frag Deinen Chef denn, er ist für Deine Frage zuständig.

Familiengerd  21.10.2016, 12:13

Super Antwort!!

Wofür gibt es dann eigentlich das Forum?

jimpo  21.10.2016, 18:01
@Familiengerd

Hurra, Hurra Familiengerd ist wieder da.

Familiengerd  21.10.2016, 18:11
@jimpo

Ich war nie weg.

Aber schön, dass Du Dich freust.

ist dadurch mein Alter Vertrag wieder oder noch gültig ?

Für Dein neues Arbeitsverhältnis gelten die Bedingungen des alten Arbeitsvertrags weiter.

Aus zwei Gründen bist Du jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:

> Erstens hast Du nach dem Termin, zu dem das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung hätte beendet werden sollen, nicht nur mit Duldung, sondern sogar auf Wunsch Deines Arbeitgeber weiterhin gearbeitet.

> Zweitens: A) Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss zwingend vor dessen Beginn schriftlich mit den Originalunterschriften beider Parteien vereinbart worden sein. B) Die erneute Vereinbarung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnisses (also ohne Sachgrund) ist mit einem Arbeitgeber, mit dem bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (wie in Deinem Fall) vor Ablauf von 3 Jahren nicht erlaubt; die entsprechende Befristung wäre unwirksam.

Maßgebliche Gesetzesgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 2 Satz 2 und (analoge Anwendung) § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5.

Glückwunsch: Dadurch hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag.

Falls dein Chef dir einen neuen Vertrag mit Befristung vorlegt, unbedingt darauf achten, dass er nicht rückdatiert ist. Dann unterschreiben und falls er dich nicht übernimmt auf entfristung klagen.

Familiengerd  20.10.2016, 12:57

Falls dein Chef dir einen neuen Vertrag mit Befristung vorlegt, unbedingt darauf achten, dass er nicht rückdatiert ist.

Wenn es sich bei dem neuen Vertrag um einen mit kalendermäßiger Befristung (also ohne Sachgrund) handeln sollte, wäre die Befristung - abgesehen davon, dass ein solcher Vertrag vorher schriftlich geschlossen werden muss - ohnehin wirkungslos.

Denn mit einem Arbeitgeber, mit dem bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist vor Ablauf von 3 Jahren kein neues kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis erlaubt.

Du brauchst keinen neuen befristeten Arbeitsvertrag akzeptieren.

Deine Probezeit ist vorbei, Du hast nach der Kündigung mit Wissen und Duldung (sogar Aufforderung) des Arbeitgebers weiter gearbeitet. Damit ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Nachlesen kannst Du das im § 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz.