Nach dem Abitur auf Vollzeit arbeiten, wie sieht es mit dem Kindergeld aus?
Hallo, ich bin 18Jahre alt (werde in paar Tagen 19). Ich bin von zu Hause ausgezogen und wohne mit meinem Freund zusammen. Dieser studiert Medizin über die Bundeswehr (hat also ein festes Gehalt. Ich habe in paar Wochen mein Abitur vollendet und möchte eigentlich danach Jura studieren. Da der NC bei mir nicht ausreicht wollte ich 1Jahr auf Vollzeit irgendwo arbeiten und danach Jura studieren. Bekomme ich während des Jahres weiterhin Kindergeld? Und wenn nicht, bekomme ich es während des Studiums wieder?
5 Antworten
Nein Du bekommst das Kindergeld während dieses Jahres nicht. In einer Vollzeitstelle hast Du schließlich Einkommen.
Lies mal:
Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium
Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.
Schau mal hier: http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html
Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.
=> Demnach bekommst du Kindergeld, auch wenn du durch die Vollzeittätikeit schon Geld verdienst.
Kindergeld bekommst du in diesem Jahr nicht,danach steht es dir längstens bis zum 25 Lebensjahr zu,wenn du dann studierst !
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben,hättest du dich entweder auf der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend melden müssen bzw. das du studieren willst oder du hättest der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen um einen Studienplatz selber nachweisen müssen oder aber schon einen festen Ausbildungs oder Studienplatz nachweisen können.
Dann hättest du auch in der Wartezeit auf den Beginn Anspruch auf Kindergeld,weil du dann zum nächst möglichen Zeitpunkt deine Ausbildung beginnen würdest.
Das ist ja nicht der Fall,wenn du erst einmal 1 Jahr von dir aus Geld in einem Vollzeitjob verdienen möchtest,obwohl theoretisch ein früherer Beginn möglich wäre.
Das Geld ist mir eigentlich egal. Ich kann nur jetzt noch nicht studieren, weil ich den Nc nicht erreiche. Deshalb wollte ich zum überbrücken arbeiten, nicht um erstmal Geld zu verdienen.
Nein und ja. Kein KG während der Vollzeitarbeit aber dann wieder während des Studiums.