Nach Balkonsanierung bleibt Wasser auf den Fliesen stehen.
Der Balkon ist überdacht. Bei der Balkonsanierung hat der Bauverantwortliche gemeint, dass er davon ausgeht, dass deshalb kaum Regenwasser auf den Balkon fällt und er hat mir deshalb von einem Gefälle abgeraten, obwohl ich ursprünglich dieses wollte. Nun sind die Fliesen gelegt, Es gibt einen Abfluss, aber kein Gefälle. bzw. ein leichtes Gefälle derart, dass in der anderen Ecke sich eine Pfütze bilden kann, was auch nach einem Regenschauer regelmäßig passiert. Muss ich dies so nun akzeptieren? Gibt es eine Bauverordnung über die Gestaltung der Balkonböden? Muss ich langfristig mit Schäden rechnen?
2 Antworten
Die DIN 18195 besagt, daß ein Gefälle von mind. 1,5 % eingeplant werden muss, da sonst das Wasser nicht ausreichend ablaufen kann.Auch die allg.anerk. Regeln der Technik sprechen von einem Gefälle von 1,5-2%. Gruß von balkon-city.de
Da muss ein Gefälle gemacht werden das kannst Du beanstanden.Es kann auf dauer nicht sichergestellt werden das da keine Feuchtigkeitsschäden.auftreten,und die Frage ist ob er bei der Abdichtung zur Wohnungswand nicht genauso gedacht hat,und auf diese nicht auch verzichtet hat.Es kann dann irgendwann mal wenn mehr Wasser stehen bleit ein Feuchtigkeitsschaden in dem.Bereich des Balkones im Zimmer auftreten.Das ist Pfusch und wiederspricht den Bauvorschriften!