Nach Abschluss des Mietvertrages nimmt die Genossenschaft die Mietzusage zurück

7 Antworten

Die Kündigung der Anteile war, ist rechtlich schon abgeschlossen. Dass die Auszahlung erst 2016 statt findet, hat damit zu tun, dass dann erst der tatsächeliche Wert für deine Anteile berechnet weden kann, weil die Gessellschaft ja erst zum Jahresende seinen Jahresabschluß macht und die Höhe der Ausschüttung erst bei der Gesellshafter Jahresvesammlung festglegt wird. Erst danach kann dein realer Anteil berechnet und ausbezahlt werden der dir zusteht.

Da die Kündigung deiner Mitgliedchaft rechtskräftig war, muß die Genossenschaft deine Rücknahme der Kündigung nicht akzeptieren. Wenn sie die Kündigung doch akzeptiert, dann wirs du in eine möglichen Wartelist zur Versorgung mit einr Wohnung wohl eher wieder am Ende der Liste angesiedelt sein und Mitglieder die länger in ungekündigter Mitglieschaft sind, im Rang auf der Wartelise vor dir stehen.

Es geht dabei wohl weniger um wirstchaftliche Überlegungen der Genossenschaft sondern um die inhaltun gder Statute die diese Vorgensweise bei Kündigungen wohl sovorsieht. Du bist laut Statuten jetzt wohl wieder soetwas wie ein Neumitglied.

Kläre also mit der Genossenschaft ab ob deine Kündigung immer noch wirksam ist. Oder ob deine Rücknahme zu einer NEUEN Mitgliedschaft geführt hat.

Habe schriftlich am 28.10. im Verwaltungsbüro meine Kündigung zurückgezogen

In der Regel ist eine Rücknahme einer Mietkündigung nicht möglich; Glück wenn der Vermieter es trotzdem akzeptiert.

und inzwischen auch einen neuen Mietvertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen. Jetzt, am 21.11. drei Tage nach Aushändigung des Mietvertrages teilt mir die Genossenschaft mit, dass die Rücknahme der Kündigung nicht mehr möglich ist, weil es einen großen Überhang von unversorgten Mitgliedern im Vergleich zur Menge des Wohnungsbestandes gibt. Muss ich das akzeptieren?

Das musst Du akzeptieren.

Da war überhaupt nicht die Rede davon, dass eine Rücknahme der Kündigung nicht akzeptiert wird. Ich bin stark gehbehindert und die Wohnung in der Seniorenanlage wäre ideal für mich. Ich will einfach nicht darauf verzichten. Kann die Genossenschaft den Vertrag widerrufen? Es entstehen ihr doch überhaupt keine Nachteile, weil sie ja noch im Besitz meiner Anteile ist und die Vertreterversammlung, die die Entscheidung zur Auszahlung von gekündigten Anteilen hat, tagt erst im Juni kommenden Jahres.

Das ist wohl einiges schief gelaufen und ich würde versuchen mit denen einen Einigung zu finden.

Man sollte im Mieterbund sein, er verteidigt die Mieterinteressen.

SchlawienerSued  22.11.2014, 11:49

Das hat mit dem Mieterbund in dem Fall wohl weniger zu tun, sondern mit seiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Also braucht er da eher einen RA für Finanzfragen respektive Genossenschaftsrecht, um zu klären welche Folgen seine Rücknahme der Kündigung haben können.

Ist im Mietvertrag ein Vorbehalt das du Mietglied (das ist Absicht) in der Genossenschaft sein muß? Sonst sollte der Mietvertrag gültig sein. Du könntes ja Neumitglied in der Genossenschaft werden wenn du neue Anteile für die neue Wohnung erwirbst.

da du schon gekündigt hast und diese Kündigung rechtswirksam ist, bist aktuell ohne gültige Anteile, auch wenn diese erst 2016 ausgezahlt werden. Teilkündigen sind bei den meisten Genossenschaften nicht möglich