Nach 3 jahren zur zeugenaussage

5 Antworten

unnötig ist die Aussage wohl nicht, es gibt wohl einen neuen Prozess mit neuem Richter etc. und die wollen sich selbst ein Bild vom Vorfall machen und da sind auch noch einmal alle Zeugenaussagen von Bedeutung. Und sie ist gezwungen dort hin zu gehen, sonst bekommt sie auch Probleme

Ich verstehe nur nicht wieso die 2 worum es sich ja eig. Handelt sich jetzt wieder nach der langen zeit wieder gegenseitig aufspielen... obwohl das gericht damals beschlossen hat was passiert.

Ich habe auch gesagt.. sie soll sagen sie kann sich nicht errinern und fertig. Vorallem sie muss die vielen km fahren, nur um hinzugehen und zusagen sie kann sich nimmer errinern.. auch völliger schwachsin. Ausserdem hat sie auch gesagt sie möchte damit nichts mehr zutun haben da es ja damals schon abgehackt war..

Du bist verpflichtet als Zeuge zu erscheinen. Ansonsten bekommst du sehr nette Post vom Gericht. (Bußgeld)

Wenn sie gerichtlich als Zeugin geladen wird muss sie auch dort erscheinen. Natürlich ist es möglich, dass sie sich nach der langen Zeit nicht mehr an Einzelheiten erinnert, dann kann Sie das im Termin auch sagen. Dem Gericht liegen die damaligen Aussagen vor, der direkte Zeugenbeweis hat aber Vorrang, also wird nochmal direkt gefragt. Vielleicht gibt es auch neue Aspekte,nach denen damals nicht gefragt wurde, da macht es Sinn, wenn Sie anwesend ist.

Es entscheidet alleine der Richter, ob er die erneute Anhörung eines von einer Partei benannten Zeugen für sinnvoll hält, der Zeuge kann sich nicht "abmelden" wenn er es sinnlos findet.

Nach 3 Jahren??? Ich an ihrer stelle würde mal ganz einfach mit "das weiß ich doch heute nicht mehr" antworten... Gäbe eine sehr sehr kurze Aussage!