Mutterschutz Geld pfändbar? Freigrenze?

2 Antworten

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(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf

1.Elterngeld und Betreuungsgeld bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge sowie dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder,2.Mutterschaftsgeld nach § 19 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bis zur Höhe des Elterngeldes nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt,2a.Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind,3.Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.

vannessa9666 
Fragesteller
 24.05.2018, 14:16

Braucht man keine freibetragserhöhung?

Nein unantastbar

vannessa9666 
Fragesteller
 24.05.2018, 14:16

Braucht man keine freibetragserhöhung?

Dergartenandy  24.05.2018, 16:27

doch natürlich, woher soll der pfänder denn wissen was das für ein Geld auf deinem Konto ist