Mutterschutz Geld pfändbar? Freigrenze?
Hallo,
Ich habe gestern bei meiner Krankenkasse den Antrag ausgefüllt für das mutterschaftsgeld.
Das wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bezahlt.
Meine Frage.
Ich habe eine Pfändung auf meinem Konto, dürfen die das Geld trotzdem pfänden oder steht mir alles davon zu? Da es ja einen Freibetrag von 1100€ gibt bei einer Pfändung
2 Antworten
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
1.Elterngeld und Betreuungsgeld bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge sowie dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder,2.Mutterschaftsgeld nach § 19 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bis zur Höhe des Elterngeldes nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt,2a.Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind,3.Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
Braucht man keine freibetragserhöhung?
Nein unantastbar
Braucht man keine freibetragserhöhung?
doch natürlich, woher soll der pfänder denn wissen was das für ein Geld auf deinem Konto ist