Mutter verweigert kindergeld und unterhalt

8 Antworten

oder was darf meine freundin auf die kindergeldkasse gehen und einfach das konto umändern so das sie es direkt bekommt

Deine Freundin kann einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.

zweitens is sie ein scheidungskind und hat keinen kontakt zu ihrem vater es ist auch aus unterlagen nicht richtig nach zuvollziehen ob ihre mum unterhalt bezogen hat für sie wovon sie nie etwas gesehen hat.

Der Unterhalt ist grundsätzlich an das volljährige Kind, bzw. auf ein von diesen Bestimmtes Konto , zu überweisen. Ob der Vater was an die Mutter überwiesen hat ist irrelevant, weil der Unterhaltsanspruch gegen den Vater davon nicht abhängt. Ein bestehender Titel kann gegen den Vater vollstreckt werden. Sprich der Vater muß ggf. "nochmal" auf das richtige Konto zahlen.

Im übrigen sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig. Sie wären zunächstmal zur Auskunft über ihr Einkommen aufzufordern Der Unterhaltsanspruch wäre dabei im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die Pflichtigen verteilt.

Der Bedarf beträgt in der Regel 670€. Das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung abzüglich Ausbildungsmehraufwand (mind 90€) sind bedarfsmindernd einzusetzen. Der Rest ist, von den Unterhaltspflichtigen zu zahlen, soweit diese leistungsfähig sind.

wie kommst du nur auf die absurde idee, daß ein vom vater bezahlter unterhalt auf einem konto für die tochter angelegt werden soll? die alimente sind für den lebensunterhalt des kindes gedacht und stehen - wie das kindergeld - immer der mutter zu.

wenn sie jetzt allerdings auszieht, sieht die sache wieder anders aus. sie kann - solange sie in ausbildung ist - das kindergeld von ihrer mutter einfordern. gleichzeitig muß der vater weniger unterhalt zahlen, da deine freundin eine ausbildungsvergütung bekommt und diese - meines wissens nach - zur hälfte angerechnet werden darf.

pu007 
Fragesteller
 24.02.2013, 01:38

ich hab nur gesagt was sache ist hätte ja sein können das ihre mum das gemacht haben könnte hat se aber nicht ...und ich weiß aus bekannten kreisen das manche den unterhalt der kinder auf ein konto einzahlen was den kindern später wenn se erwachsen sind ausgezahlt wird das die das ne muss is klar sie hätte können aber hat nicht.....sie hat ihr auch nix groß bieten können n dach übern kopf mehr ni ....klamotten hat se immer von ihrer oma bekommen und so den anderen blabla was sonst so daheim anfällt dafür is ja das kige da aber davon wurde auch nix für si verwendet......ausreden kamen ond kommen imer noch das sie das für miete oder versicherung brauch/gebraucht hat

ichweisnix  24.02.2013, 11:19

Das ist zwar nicht völlig falsch, gilt aber nur für minderjährige Kinder.

meine freundin (19)

Bei volljährigen Kindern ist der Unterhalt zwingend auf ein vom Kind bestimmtes Konto zu überweisen. Das Ausbildungsengelt wird nach abzug der Werbungskosten komplett auf den Anspruch angerechnet.

Eifelmensch  24.02.2013, 14:24

die alimente sind für den lebensunterhalt des kindes gedacht und stehen - wie das kindergeld - immer der mutter zu.

Das ist falsch!
Bei Kindesunterhalt handelt es sich um einen Anspruch des Kindes selbst. Ist das Kind volljährig, muss der Barunterhaltspflichtige den Unterhalt auf ein vom Kind bestimmtes Konto zahlen. Nur diese Zahlung wirkt schuldbefreiend.
Im Streitfall müsste der (in diesem Fall Vater) ggfls. den Unterhalt doppelt zahlen, wenn er entgegen der Bestimmung des Kindes gehandelt hätte und den Unterhalt auf das Konto der Mutter gezahlt hätte.

Deine Freundin sollte sich einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen. Keine Angst, denn sie bekommt entsprechend dem (geringen) Einkommen Beratungskostenhilfe. Also vorher zum Anwalt, meist haben die schon die entsprechenden Formulare, diese dann ausgefüllt mit Nachweisen beim Amtsgericht einreichen. Beim Anwalt sind dann nur einmalig ca. 10,- € zu bezahlen. Ausserdem besteht immer noch die Möglichkeit BAB zu beantragen. Viel Erfolg

Die Mutter hat das Recht auf das Geld, da sie die Mutter ist,

Pou0815  24.02.2013, 01:19

Quatsch. Wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt steht ihr das Kindergeld zu und nicht der Mutter.

pu007 
Fragesteller
 24.02.2013, 01:34
@Pou0815

wenn sie nicht mehr bei ihrer mum wohnt nennt sich das auswärtige unterbringung und muss ihr weitergeleitet werden ist auch in irgend einem gesetz verankert weiß aber nicht mehr welches

Solange sie noch offiziell zu Hause wohnt, also dort gemeldet ist bekommt auch ihre Mutter das Kindergeld. Sie sollte vielleicht mal zum Jugendamt gehen und sich dort über weitere Vorgehensweisen infornmieren.