Muß man die Witwenrente in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz angegeben werden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sowohl der Wegfall Deiner Frau aus dem gemeinsamen Haushalt (und evtl. ihr Einkommen) als auch die Witwenrente müssen angegeben werden.

"Der Schuldner ( natürliche Person ) muß - um die Restschuldbefreiung zu erlangen - für einen Zeitraum von sechs Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten. " http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/view.htm?abiszid=135

Und natürlich beeinflussen das Einkommen und der Familienstand den pfändbaren Teil des Einkommens.

Jede finanzielle Änderung muß mitgeteilt werden, sonst macht man sich strafbar. Die PI entfällt und der gesamte Geldbetrag wird auf einmal gefordert. Negativer Eintrag in Schufa nicht vergessen.

Die Witwenrente gehört zum pfändbaren Einkommen und muss daher dem Treuhänder gemeldet werden.

Du musst JEDE Art von Veränderung deiner finanziellen Situation mitteilen. Was stellst du dir denn vor?