Muß unsere Hausverwaltung Baupläne vom Wohnhaus vorliegen haben?
Hallo.
Als einer von 5 Eigentümer interessiert mich, ob unsere Hausverwaltung die Pläne vom Bau (Bau ist erst 3 Jahre alt)
vom Bauträger (schlüsselfertiger Bau/Verkauf) vorliegen haben muß.
Nicht, dass nach Ablauf der Gewährleistung bzw. wenn es den BT nicht mehr geben sollte, die Pläne nicht vorliegen
(für evtl. Umbauten, Reparaturen etc.).
Ich meine die Baupläne wie "tragende Mauern", Leitungsnetz, Statik etc.
Dankeschön
4 Antworten
Mit Sicherheit hat die Hausverwaltung Pläne. Aber wenn ihr Eigentümer seid, könnt ihr euch die für ein paar Eurofuffzig auch vom Bauamt kopieren lassen.
Nur mal so als Frage :
Kann die Hausverwaltung nicht nur das haben , was ihr, die Eigentümer ihr gegeben habt ?
Müßte man die Pläne als Käufer nicht erhalten haben ?
Oder war der Verwalter schon am Bau beteiligt ?
Als Käufer einer etw, bekommst du zwar die Pläne deiner Wohnung, aber nicht vom ganzen Haus.
Nein, müssen sie nicht. Möglich wäre es aber schon.
Aber der Verkäufer muss so was haben. Inklusive Teilungserklärungen etc.
Am bestens rufst du bei der Hausverwaltung an und fragst nach
super...