Muß nach einem Hauskauf der neue Hauseigentümer die offene Stromrechnung des Alteigentümers zahlen?

3 Antworten

Ihr habt den Stromverbrauch nicht verursacht, also müsst Ihr den auch nicht bezahlen. Euer Vertrag mit dem Energielieferanten läuft auf Euren Namen-- nehme ich doch wohl an. Ihr habt vielleicht die sogenannte Abnahmestelle mit dem Alten Vertrag übernommen, aber die Schulden des Alteigentümers gehen Euch nichts an, wenn der Vertrag bisher auf seinen Namen lief.

Meines Wissens nicht, da das ein Privater Vertrag mit dem ehem. Eigentümer ist. Anders hat es sich bei uns allerdings mit der Grundsteuer verhalten, die mußte ich nachbezahlen, da diese auf dem Grundstück liegt, nicht auf dem Eigentümer.

Felicitas2007 
Fragesteller
 18.06.2010, 12:05

Danke für die Antwort. Wie kann ich erfahren, ob noch Grundsteuer offen ist?

ammadeus  18.06.2010, 12:12
@Felicitas2007

Beim zuständigen Bürgermeisteramt nachfragen. Dort ebenfalls mal nach offenen Wasserkosten fragen, aber dies müßte wieder ein Privatvertrag sein.

AndyMu97  21.06.2010, 15:57

Aber hast Du nicht im Kaufvertrag einen Passus drin, in dem der Verkäufer die Lastenfreiheit (Grundsteuer, sonstige Abgaben) zusichert? Ok, man müsste das notfalls einklagen... und ob es das wert ist?

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Ihr seid nie Vertragspartner des Stromversorgers gewesen, also warum solltet ihr zahlen müssen? nein, das ist Sache des Alt-Eigentümers.