muß mir die Privathaftpflicht den schaden auch bar auszahlen oder auf rechnung

7 Antworten

normalerweise läuft es so, dass du die Rechnung der Anschaffung einreichen musst. Das Ding was du geschrottet hast hat ja auch mal was gekostet. Die Vers. erstattet dann den Betrag, endweder der Neuwert oder den Zeitwert, kommt darauf an. Kannst ja mal näheres schicken, dann kann ich dir auch genaue Auskunft geben.

Rechnung und Art der Auszahlung haben nicht miteinander zu tun. Normalerweise überweist die Versicherung das Geld auf ein Konto - dass es bar ausbezahlt wird, habe ich noch nicht erlebt.

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Selbstverständlich musst Du eine Rechnung einreichen - ansonsten hätte es ja sein können, dass Du die Leistung gar nicht in Anspruch nimmst und versuchen wolltest, die Versicherung zu betrügen (was ich Dir ausdrücklich nicht unterstelle!).

Du musst den Schaden nicht reparieren lassen. Ruf die Versicherung an und sag, dass du den Betrag in bar willst, weil du das selbst reparierst oder von einem Freund machen lässt oder wie auch immer ihr das macht. Dann bekommst du das Geld auf das Konto.

Teleminchen  15.09.2008, 09:01

Die Versicherung zieht dann aber die Mehrwertsteuer vom Betrag ab.

in der PHV wird der Zeitwert ausgezahlt und das durch Überweisung a Konto, also sollst und musst du den Kaufbeleg oder ein ähnlichers Dokument vorlegen, wo der damalige Kaufpreis der beschädigten Sache erkennbar ist..

Die Versicherung möchte die Anschaffungs-Rechnung für das kaputte Teil. Davon wird wohl der Auszahlungsbetrag errechnet. Das Geld wird in der Regel von der Versicherung überwiesen.