Muss meine Mutter die Wohnung bezahlen?

9 Antworten

deine mutter muss deine wohnung nicht finanzieren. warum sollte sie? wenn du eine eigene wohnung haben möchtest, dann wirst du dir arbeit suchen müssen. oder wenn du geschlagen oder missbraucht wirst, dann kannst du dich ans jugendamt wenden. diese reden auch mit deiner mutter und bilden sich danach ein urteil ob ein auszug notwendig ist. bekommst du die empfehlung, dann kannst du beim jobcenter einen eigenen antrag auf leistungen stellen, zusicherung einer wohnung, erstausstattung etc.

weitere infos findest du auch hier: www.elo-forum.org

So Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und alle drei ALG II bezieht, musst Du zu Hause bleiben bis Du 25 Jahre alt bist. Du kannst vorher ausziehen, wenn Du Dich selbst finanzieren kannst - komplett.

Dein Bruder ist über 25 kann ausziehen und dafür ALG II und eine Erstausstattung beantragen - noch. Diese Gesetze ändern sich ja. Er kann sich maximal eine 50qm Wohnung mieten mit einer maximalen Kaltmiete - die abhängt davon, wo Ihr wohnt. Es gibt beim JobCenter entsprechende Listen, in denen auch die Nebenkosten stehen, die maximal übernommen werden. Das gilt jedoch nur für Deinen Bruder.

Sixjune 
Fragesteller
 04.03.2019, 18:39

Ich verstehe diese Logik dahinter nicht das ist ethisch gesehen total hirnlos und krank

miembro  04.03.2019, 18:43
@Sixjune

Diese Regelung wurde getroffen nach Einführung von ALG II. Damals haben sehr viele Jugendliche ALG II genutzt, auch dann von zu Hause aus zu ziehen, obgleich sie noch in der Schule oder Ausbildung sind. Um das zu unterbinden wurde das Alter auf 25 Jahre herauf gesetzt. Klar, dass dadurch Jugendliche auch zur Unselbständigkeit gezwungen wurden war unwesentlich.

herakles3000  04.03.2019, 19:21
@Sixjune

Das gesetz hat mit ethik nichts zu tun aber es 1000de die gerne schon mit 18 ausziehen wollen es aber nicht finanzieren können also mus e4s regeln geben das zu unterbunden den der staadt zahlt nicht ür irgentweche wünsche.

Wilst du geld vom staadt gibt es dafür Vorschriften und bedingungen die man erstmal erfüllen mus.!

Sixjune 
Fragesteller
 04.03.2019, 21:18
@herakles3000

Wohl hat es mit Ethik zutun weil es 1. Komplett unlogisch und unfair ist jemanden der über 25 eine Wohnung ohne Kosten zu gewähren anstatt jemanden der jünger ist dazu zu zwingen die gesamten Kosten alleine zu tragen obwohl man dort noch mitten im Leben steht und somit der erste Schritt zur selbstständigkeit versäumt wird. Ich glaube das Wort "Ethik" scheint sich dir nicht zu erschließen lg

Bei deinem Bruder wäre das kein Problem, da er schon über 25 ist, er muss nur einen ALG - 2 Antrag stellen und einen formlosen Antrag auf Übernahme der angemessenen Kosten für eigenen Wohnraum dazu legen, dann sollte das bei Bedürftigkeit kein Problem sein.

Nur bei unter 25 jährigen muss ein wichtiger Grund nachgewiesen werden, du müsstest also auch diese Anträge stellen und deinen Auszug begründen und wenn möglich auch nachweisen.

Du kannst dir nicht aussuchen ob du möchtest das deine Mutter bzw.deine Eltern für dich aufkommen oder nicht, Unterhaltsansprüche oder andere Ansprüche gehen immer vor, wenn du also einen Unterhaltsanspruch hast, du also noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, dann sind dir deine Eltern vorrangig zum Unterhalt verpflichtet, vorausgesetzt das sie auch leistungsfähig sind.

Das würde das Jobcenter dann auf jeden Fall prüfen, dagegen kannst du auch nichts machen, wenn du das nicht möchtest, dann musst du auf Leistungen verzichten.

Erste Frage: was ist mit deinem Vater? Auch er muss Barunterhalt zahlen solange du in Ausbildung bist. Allerdings sind weder er noch deine Mutter verpflichtet mehr zu arbeiten um dir Unterhalt zahlen zu können. Mit 21 bist du nicht mehr privilegiert. Deine Mutter bietet dir Kost und Logis. Da sie offensichtlich auch nicht leistungsfähig ist, wirst du von der Seite nichts zu erwarten haben.

Wenn du also prüfen willst ob dir überhaupt Unterhalt zusteht, dann musst du dich um die Einkommensverhältnisse deiner Eltern kümmern!

Das Jugendamt ist mit 21 für dich nicht mehr zuständig. Die beraten nur Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren.

Du wirst also zum Jobcenter gehen müssen um zu klären, ob man dem Auszug dort zustimmt und die Kosten trägt.

Solange du zur Schule gehst hat deine Mutter Anspruch auf Kindergeld. Aber was ist danach? Ausbildungssuchend solltest du dich melden, damit du den Anspruch nicht verlierst. Besser wäre natürlich ein Ausbildungsplatz, damit du schnell zu eigenem Geld kommst!

https://www.hartz4hilfthartz4.de/hartz-4-unter-25/#Besteht_ein_Hartz-IV-Anspruch_fuer_unter_25-Jaehrige

Gehe am Besten mit deinem Bruder zum Jobcenter! Auch der soll sich einen Job suchen. Es ist ja nicht euer Bestreben mit Hartz 4 zu leben?!

Bafög wirst du nicht bekommen. Jedenfalls nicht, wenn die Schule nicht weit vom Elternhaus liegt:

Dein Schulweg ist laut Definition dann zu weit, wenn Du an mindestens 3 Wochentagen für die Hin- und Rückfahrt mehr als 2 Stunden brauchst.

https://www.mystipendium.de/bafoeg/schueler-bafoeg?gclid=Cj0KCQiAtvPjBRDPARIsAJfZz0q-s6e1UiUMxsbgQn2bR7PSRIL4c3ie4_h-jsKyHaf79egtjD-NVEsaAonDEALw_wcB

Moin

Wenn deine Eltern möchten, das du eine eigene Wohnung hast, dann müssen die das auch bezahlen, sofern sie ausreichend Einkommen haben.

Wenn sie das nicht möchten, dann stellt deine Mutter dir eine Unterkunft (dein Kinderzimmer)

Wenn dir beides nicht gefällt, dann musst du dir nen job suchen

markusher  05.03.2019, 07:35

nö müssen sie nicht. sie sind auch nicht verpflichtet die wohnung auszustatten.