Muss mein Vermieter den Schimmel in meiner Wohnung Weg machen?

7 Antworten

Erst einmal bist du verpflichtet, dem Vermieter diesen schaden zu melden.

Wer am Ende bezahlt hängt davon ab, wer ihn verursacht hat. Wenn niemand ihn verursacht hat, trägt der Vermieter die Kosten :)

Beseitigen muss immer der Verursacher. Da man hier nicht weiß ob es ein Lüftungsmangel oder ein Baumangel ist, kann man das auch nicht zuverlässig sagen.

Nein. Der wird sagen, Ihr lüftet nciht richtig, oder trocknet Wäsche in der Wohnung o.ä. und dann müsst Ihr das selber machen.

Es sei denn, Ihr könnt nachweisen, dass die Wände ganz schlecht isoliert und feucht sind. Von außen. Oder wegen einer undichten Wasserleitung.

Masterchief0420 
Fragesteller
 24.08.2015, 14:45

Ich wohne allein und ich wasche nicht selber ich weis echt nicht wie das an meine Wand kommt

Blindi56  24.08.2015, 14:47
@Masterchief0420

Ich hab auch nicht behauptet, dass es Dein Fehler ist. Die Vermieter reden sich damit aber immer raus....

Ontario  26.10.2020, 10:41
@Masterchief0420

Im Grunde ist das ganz einfach zu klären.Der Schimmelpilzbefall muss dem Vermieter gemeldet werden. Klar wird in den meisten fällen von den Vermietern falsches Lüften oder andere Verhaltensweisen der Mieter ins Feld geführt, die gar nicht bewiesen sind.

Hier hilft nur eines und das ist die Beauftragung eines Sachverständigen, der die Ursache der Schimmelbildung feststellen kann.

Schimmelpilze brauchen Feuchtigkeit. Woher die Feuchtigkeit kommt, kann man durch Messungen, z,. B., Mauerwerk, Wände ect. feststellen.

Das Wohnen in einer Mietsache die mit Schimmelpilz befallen ist, sollte man ernst nehmen. Schimmelpilze können gesundheitsgefährdend sein. Z. B. Asthmaerkrankungen auslösen. Für Babies oder Kinder besonders gefährlich, weil es unterschiedliche Kategorien von Schimmelpilzen gibt. Das Immunsystem der Kinder ist noch nicht so widerstandsfähig wie das eines Erwachsenen.

Raumluftmessungen dringend empfohlen.

Das Entfernen von Schimmelpilz mit Baumarktprodukten, davon ist abzuraten. Man entfernt optisch den Schimmel von der Oberfläche, nicht jedoch die Sporen die sich in Tapeten, dem Putz oder im Mauerwerk befinden. Das ist reine Kosmetik, hilft aber nicht.

johnnymcmuff  24.08.2015, 23:56

Es sei denn, Ihr könnt nachweisen, dass die Wände ganz schlecht isoliert und feucht sind. Von außen. Oder wegen einer undichten Wasserleitung.

Der Vermieter ist in der Beweispflicht:

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht

verantwortlich zu sein 

 

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass diesauf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mit ursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab.Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist.Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen.Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

albatros  25.08.2015, 01:51

Falsch! Die Beweislast liegt beim Vermieter. Was er sagt oder behauptet ist irrelevant.

Masterchief0420 
Fragesteller
 25.08.2015, 10:31

Heute kommt ein Fachmann vorbei der Schaut sich das mal an das weis ich was es ist

Der Mieter muss den Mangel nachweislich melden und wenn der Vermieter behauptet der Schimmel sei durch falsches Lüften entstanden und der Mieter gleichzeitig behauptet, er sei durch Baumängel entstanden, dann ist der Vermieter in der Beweispflicht.

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

MfG

johnnymcmuff

Wenn Du dem Vermieter nachweisen kannst, dass Baumängel Schuld am Schimmel sind, dann muss er dafür sorgen, dass es beseitigt wirde, aber... In den meisten Fällen ist falsches Lüften Grund der Schimmelbildung und dafür ist zwangsläufig der Mieter zuständig... 

albatros  25.08.2015, 01:50

Die Beweispflicht ist lt. Rechtslage auf der Seite des Vermieters. Nur wenn er beweisen kann, dass der Mieter schuld ist, muss dieser die Kosten der Beseitigung trage. Ist es die Bausubstanz, sind die Kosten vom Vermieter zu tragen.