Muss mein Lebensgefährte für mein Kind aufkommen?

4 Antworten

Es kommt darauf an, wie Ihr als Paar Euer finanzielles Zusammenleben regelt. Sofern Ihr unverheiratet und ohne gemeinsames Kind zusammenlebt, ist es allein Eure Entscheidung, ob Ihr gemeinsam wirtschaften und finanziell füreinander aufkommen wollt oder nicht. .. eine gesetzliche Verpflichtung, das zu tun, gibt es nicht.

Falls Ihr gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander aufkommt, lebt Ihr in "Bedarfsgemeinschaft" zusammen - d.h. du+ dein Partner steht mit Eurem Einkommen ggf. für die Bedarfe aller Mitglieder Eurer BG ein ... also auch für die Bedarfe deines/ des nicht gemeinsamen Kindes. Der Unterhaltsanspruch deines Kindes gegenüber seinem Vater ist aber nachwievor eine eigenständige Geschichte. Falls das Kind unter 12 ist, kann möglicherweise noch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden (ist vorrangig vor Leistungen vom Jobcenter).

Falls Ihr getrennt wirtschaftet und daher nicht in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, hat dein Partner mit deinen+ Kinds Bedarfen eh nix zu tun. Er zahlt lediglich seinen Anteil an den gemeinsamen Wohnkosten (1/3) und kommt für sich selbst auf . Und daran würde dann auch der Wegfall des väterlichen Unterhalts für's Kind nichts ändern.

Nein dein Lebensgefährte braucht nicht für dein Kind aufzukommen, es ist ja nicht sein Kind. Du kannst beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn dein EX wieder zahlungsfähig ist, wird der Ausstand, den dir das Amt vorgestreckt hat von Kindesvater wieder eingeholt oder gepfändet.

Na ja, das ist so ne Sache. Da es eine Bedarfsgemeinschaft ist, muss er letztendlich schon aufkommen, allerdings gilt diese Berechnung nicht, wenn es z.B. um Unterhaltsanspruch anderer Kinder gegenüber geht. Heißt, die ARGE kann sagen, dass Dein Lebensgefährte Dein Kind ernähren muss, müsste er aber für leibliche Kinder zahlen, dürfte der Selbstbedarf durch Dein Kind nicht steigen. Das ist nicht gerecht und wir knabbern selber an dieser bekloppten Regelung, aber so ist das nun mal leider. Wenn das Kind noch keine 12 ist, würde ich daher Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der KV nichts zahlt.

also ich kenne das so, dass du einen Vorschuss vom Amt kriegt und den holen die sich dann, wenn auch Jahre später, bei deinem Exmann wieder.

So kenne ich das aus Erfahrungen von Bekannten. Dann frag doch direkt mal die Arge, warum das so nicht läuft?!