Muss man weniger Steuern zahlen wenn man ein Kind hat und verheiratet ist?

3 Antworten

Wenn Deine zukünftige Frau nicht arbeitet und ein Kind da it, zahlst Du weniger Steuern und zwar Steurklasse III. Wenn Deine Zukünftige aber auch arbeitet, und der Gehaltsunerschied nicht eklatant unterschiedlich ist, kommtfür beide die Steuerkalsse IV infrage. Ist der Unterschied sehr groß, dann Du Steuerklasse 3, Deine zukünftige die Steuerklasse 5 und das Kind auf Deine Lohnsteuerkarte. Der Ausgleich in den Steuern erfolgt am Anfang des neuen Jahres mit der Steuererklärung.

Ganz klare Antwort: JA.

Bei verheirateten wird grundsätzlich eine Zusammenveranlagung durchgeführt, bei der die zu zahlende Steuer nach der Splittingtabelle ermittelt. Diese ist durch den Splitting-Effekt niedrieger als bei einer Ermiittlung der Steuer nach der Grundtabelle. Kinder wirken sich zuerst einmal bei der Ermittlung der Einkommensteuer nicht aus. Unterjährig gilt der Grundbedarf des Kindes steuerlich mit dem ausgezahlten Kindergeld als abgegolten. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird abschließend von Amts wegen eine Günstigerprüfung durchgeführt, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld. Ist das der Fall, wird der Differenzbetrag zum Kindergeld entsprechend ausgezahlt. Bei der Bemessung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer wirken sich KInder steuermindernd aus. Die Steuerklassenwahl ist für die Steuerberechnung bei der Jahressteuererklärung unerheblich. Die Steuerklassen wirken sich lediglich auf den monatlichen Lohnsteuerabzug im Arbeitsverhältnis aus. Für die Wahl der Steuerkalssen ist aber nicht immer nur auf die höchstmögliche Summe der Nettolohnbeträge zu schauen. Die Steuerklassenwahl spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung von z. B. Elterngeld, welches vom letzten Nettolohn anhängt. So kann sich auch die "unlogische", ungünstigere Steuerklassenwahl mit Steuerklasse 5 für den höherverdienenden rechnen, da bei der Steuererklärung der zu viel gezahlte Steuerbetrag erstattet wird.

Hallo liebes SorgenKind2,

also die Höhe der Lohnsteuer wirkt sich bei einem Kind nicht aus - es wird lediglich in der Kirchensteuer durch die Anzahl der Kinder berücksichtigt!

Bei der Einkommensteuererklärung wird dann erst geprüft, was günstiger für dich ist: der monatliche Kindergeldbezug oder der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuererklärung! Es gibt nicht beides und wird z.B. bei der EkSt-Erklärung festgestellt, dass der Kinderfreibetrag höher ausfällt als das vorab ausbezahlte Kindergeld, dann wird eben nur der Differenzbetrag zwischen Kindergeldzahlung und Kinderfreibetrag erstattet!

Solltest du nach der Heirat als Alleinverdiener arbeiten, dann wirkt sich die Lohnsteuerklasse 3 (Splittintabelle) positiv für dich aus gegenüber dem Single (Grundtabelle - siehe hierzu die Tabellen im Anhang)!

Arbeiten jedoch beide weiterhin, dann spielt der steuerliche Einspareffekt keine große Rolle - wenn überhaupt! Also Heirat oder Kind rechnet sich nicht wenn beide arbeiten gehen, nur wenn ein Partner noch arbeitet und dann in Lohnsteuerklasse 3.

Gruß siola

Single - (Geld, Steuern) Verheiratete - (Geld, Steuern)