Muss man wegen Schulden in Haft gehen?

19 Antworten

Ergebnis

3000 euro schulden > 6 gläubiger

1500 euro (3 gläubiger) geliehen (freund / 1 gläubiger) > zahlt monatlich 150 euro ab (10 monate)

1500 euro (3 glläubiger) zahlen von eigener tasche 200 euro ab ( 7,5 Monate)

heißt sind denn nur noch 4 gläubiger von 6 gläubiger

und man hat alles im einen jahr abgezahlt

los ist meine lösung man kann es auch anderst lösen. keiner muss in haft gehen

krass gesagt ist das einzige was du machen kannst, zu fragen ob sich jemand auf 50 euro einlässt, wenn nicht musst du ne Zeitlang die Augen zu machen und eben mal auf weniger großem Fuß leben, denn machen konntest du die schulden auch. Entweder du machst es freiwillig, oder es kommt "erzwingungshaft" damit ist dann keineswegs die schuld getilgt, diese gilt nur zuda, dich zu "zwingen" zu zahlen. Und irgendwann kommt dann der Gerichtsvollzieher und pfändet, alles was zu pfänden ist bei dir daheim, Auto wenns zu teuer ist usw. Und auch kann der Gerichtsvollzieher sich direkt an deinen Chef wenden und den Lohn pfänden bis auf den Selbstbehalt und der ist bei einer person alleine sehr niedrig... Also zahl lieber gleich

nun, wegen Schulden kommt man nicht in Haft. Wenn überhaupt kann nur ein zivilrechtlicher Haftbefehl vorliegen; der ergeht, wenn man nicht zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geht. Liegt tatsächlich dieser zivilrechtliche Haftbefehl vor, dann kommt der Gerichtsvollzieher und vollzieht diesen Haftbefehl wenn man sich weigert die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Hält einem der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl unter die Nase und gibt man die eidesstattliche Vers. ab, ist der Haftbefehl erledigt.

Am besten ist es, den Betrag monatlich zu zahlen, den man in der Lage ist. Ob der Gläubiger mit der Ratenzahlung runter geht, spielt keine Rolle. Bei vergleichsweise geringen Schulden von 3000 Euro insgesamt ist doch die Forderung in relativ geringer Zeit abbezahlt.

Die Schulden wirst Du anders nicht los. Wenn sechs Gläubiger da sind bekommt bei 3.000 Euro Schulden jeder im Schnitt 500 Euro; da wird sich doch ein Weg finden, die Schulden abzuzahlen.

Folgende Konstellationen können bei Geldschulden zu einer Inhaftierung führen:

1.Bei einer Geldauflage bei Jugendstrafrecht kann ein Beugearrest angeordnet werden, um die Zahlung zu erzwingen.

2.Bei Geldbußen kann "Erzwingungshaft" angeordnet werden, um die Zahlung zu erzwingen.

3.Bei Geldstrafen kann bei Nichtzahlung "Ersatzfreiheitsstrafe" vollstreckt werden - ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz

4.Bei zivilrechtlichen Schulden kann durch Beugehaft die Abgabe einer "Eidesstattlichen Versicherung" erzwungen werden. Wurde die abgegeben, ist der Schuldner zu entlassen.

jockl  02.03.2012, 10:28

Richtig, aber ein Haftbefehl kommt nicht per Post. Den hat wer in der Hand und führt den Befehl aus.

Das kann man so ohne detaillierte Informationen nicht sagen.Einfach nur wegen Schulden kommt man nicht hinter Gitter.Wenn es sich um nicht bezahlte Geldstrafen handelt,kann man schon in den Knast kommen.Auch wenn der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Tür steht und eine Eidesstattliche Versicherung haben will und du verweigerst dich,kannst du in Erzwingungshaft(Beugehaft) kommen.Alleinstehende haben einen Eigenbehalt von knapp 1000€ netto.Alles,was darüber liegt kann gepfändet werden