Muss man Rechnung für Dienstleistung zahlen wenn der Preis nicht vorab besprochen wurde?
Ich habe beim Zahnarzt ein Power-Bleaching machen lassen, ohne vorher den Preis zu erfragen. Von Zahnarztseite wurde der Preis auch nicht angesprochen, auch auf der Website steht nichts dazu. Nun kam die Rechnung über 450 Euro. Muss ich das bezahlen?
7 Antworten
Du hast eine Leistung in Auftrag gegeben und erhalten.
Daß Du vorher nicht nach dem Preis fragst, ist Dein Problem.
Natürlich musst Du zahlen.
Kämst Du in unsere Kanzlei und würdest Dir die Einkommensteuererklärung machen lassen, müsstest Du auch zahlen, auch wenn kein Preis abgesprochen wurde, was sogar unüblich wäre.
klar musst du die bezahlen, der Arzt ist nicht verpflichtet dir den preis zu nennen, du hättest ja fragen können, oder dir einen Kostenvoranschlag geben lassen können
Du musst die Rechnung bezahlen.Hättest vor der Behandlung dich über den Preis erkundigen können und dann entscheiden, ob du es machen lässt, oder nicht.
Ja klar. Du hast das Bleeching in Auftrag gegeben, dann musst Du es auch zahlen.
Das Du vorher nicht nach dem Preis gefragt hast, ist Dein Problem.