Muss man beim Kleingewerbe für alles Rechnungen haben? Und auch ausstellen? Ich mache doch nur eine

5 Antworten

Hallo Sheila, ja Du benötigst für alles Belege. Einnahmen wie Ausgaben. Du bist sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Also: lieber keine Experimente. Schließlich musst Du später dem Finanzamt Kosten und Einnahmen nachweisen können. Es besteht auch eine Pflicht, diese Belege mindestens Zehn Jahre aufzubewahren. Kann Dir nur empfehlen, von Anfang an fleissig und korrekt zu arbeiten. Das erspart Dir später jede Menge Ärger. Beste Grüße, Klaus.

Sheila5664 
Fragesteller
 18.01.2011, 18:18

Okay, das hab ich dann wohl verbockt, Ich frage, mal ganz offen, weil ich meine Ware aus den USA beziehe und dafür keine Rechnungen bekomme, das Arbeitsamt, in dem ich leider im Moment noch hänge, möchte aber für alles Rechnungen, und nun?

KlausLangner  18.01.2011, 20:21
@Sheila5664

Hallo Sheila, auch bei Lieferanten aus den USA, auch wenn Du dort online käufst, bekommst Du irgendeine Form von Rechnung. Meist entspricht diese nicht den deutschen Normen, aber es ist zumindest etwas. Wenn ich in USA online einkaufe, prüfe ich zuerst immer, wie es mit den Belegen aussieht. Da zahle ich lieber mal ein paar Cent mehr und habe hinterher keine Stress mit der Buchhaltung. Warum sprichst Du nicht mal mit deinen Handelspartnern? Für deren amerikanische Kunden müssen die doch auch Rechnungen vorhalten. Gruß, Klaus.

Ja, muss man. Theoretisch ist man sogar als Privatmensch verpflichtet, Rechnungen mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Sheila5664 
Fragesteller
 18.01.2011, 18:07

Ich frage, mal ganz offen, weil ich meine Ware aus den USA beziehe und dafür keine Rechnungen bekomme, das Arbeitsamt, in dem ich leider im Moment noch hänge, möchte aber für alles Rechnungen, und nun?

Intellio  18.01.2011, 18:14

Als Privatmensch muss man grundsätzlich keine Rechnungen aufbewahren!!! Einzige Ausnahme: Man Rechnungen bei der Steuererklärung geltend gemacht. Dann gelten die Aufbewahrungsfristen des Steuerrechts. Andere Rechnungen bewahrt man freiwillig auf, um z.B.Garantieleistungen etc zu bekommen.

Hallo Sheila, wenn du eine Istvesteuerung beim Finanzamt angegeben hast, dann musst du alles was du verkaufst (Gewerbe) mit Mwst und Steuernummer ausweisen. Wenn du beim Einkauf keine Belege hast, dann ist das doch auch für dich blöd. Wie willst du nachweisen, dass es sich hierbei um keine Hehlerware handelt? Wo kein Beleg auch kein Beweis - also keine Rechnung und keine Einnahmen. Wenn du ein Einzelunternehmen hast, dann kannst du auch privat an privat trotzdem verkaufen. Trotzdem sind keine Belege keine Lösung - denke doch einmal an deine Vorteile der Umsatzsteuer und die Einkommensminderung bei Versteuerung von der Gewinnermittlung.

Sheila5664 
Fragesteller
 18.01.2011, 18:59

ja, recht hast du wenn ich ein Gewerbe hätte, habe aber nur ein kleingewerbe, ohne Umsatzsteuer und Steuernummer usw

Wenn Du keine Rechnungen bekommst, kannst du keine aufbewahren. ABER: Du musst dem Finanzamt und in deinem Falle wohl auch dem Arbeitsamt ja nachweisen, woher dein Einkommen kommt und warum es evtl. geringer ist als die Einnahmen. Denn die Wareneinstands-kosten willst du doch sicherlich geltend machen. Außerdem: Wenn Du mit Waren handelst, deren Herkunft du nicht nachweisen kannst, hast du noch andere rechtliche Probleme. Diese fangen an bei Einfuhrzöllen und Umsatzsteuer und hören auf beim Thema Hehlerei! Also höchste Vorsicht und nichts ohne Rechnung!!!!

Sheila5664 
Fragesteller
 18.01.2011, 18:42

Okay, das hab ich dann wohl verbockt, Ich frage, mal ganz offen, weil ich meine Ware aus den USA beziehe und dafür keine Rechnungen bekomme, das Arbeitsamt, in dem ich leider im Moment noch hänge, möchte aber für alles Rechnungen, und nun?

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Gewerbe bezieht sich doch 'nur' auf die umsatzsteuerliche Behandlung.

Für die Gewinnermittlung und damit Einkommensteuer werden beidegleich behandelt:

Einnahmen und Ausgaben müssen belegt werden, die Belege sind 10 Jahre aufzuheben.

Der Kunde bzw. Zahler hat ein Recht auf eine Quittung; u. a. auch wegen Garantie.