Muss man beim ausfahren oder einfahren vorm Kreisverkehr wegen Passanten warten?

12 Antworten

bei uns in der gegend gibt es kreisel, wo die fußgängerüberwege durch die einmündungen führen. ein zebrastreifen oder so ist dort nicht vorhanden. jedenfalls handhabe ich es so, dass ich bei etwas dichterem verkehr die fussgänger passiren zu lassen bevor ich in den kreisel einfahre, beim ausfahren ist das immer so ne sache, wenn man da anhält blockiert wirklich alles. deswegen lasse ich da nur dann fussgänger vor, wenn der verkehr so dicht ist, dass sie anderweilig keine chance hätten, rüber zu kommen...

eine genaue rechtliche regelung ist mir auch nicht bekannt. aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ohne einen zebrastreifen oder der gleichen für den fußgänger ein vorrang besteht..

lg, anna

Eichbaum1963  16.05.2011, 10:31

Klingt vielleicht logischer, ist aber verkehrt herum. Wer abbiegt muss Fußgänger passieren lassen, vor der Einfahrt in den Kreisel muss der Fußgänger den Verkehr durchlassen.

§ 9 StVO Abs. 3 : http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php

Und nur der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gewährt den Fußgängern grundsätzlich ihren Vorrang, nicht aber eine Fußgängerfurt (die gestrichtelte "Gasse").

Spannende Frage. Ich habe leider keine Antwort.

Aber ergänzend dazu: es ist ja auch absolut hinderlich, wenn unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen ist. Dann ist zwar die Frage geklärt, ob man anhalten muss. Aber wenn ständig Autos beim Verlassen des Kreisverkehrs anhalten müssen, dann gibt es ein ordentliches Chaos. Der Sinn des Kreisverkehrs, nämlich das nur die einfahrenden Fahrzeuge warten müssen, ist damit hinüber. Zudem ist es gefährlich, weil nachfolgende Wagen meist nicht damit rechnen, dass man beim Abbiegen plötzlich stoppt.

Nils2  16.05.2011, 01:51

Da hast Du völlig Recht. Bei mir in der Nähe ist jetzt ein Kreisverkehr fertig geworden, bei dem das genau so der Fall ist. Alle Ausfahrten sind mit Verkehrsinseln in der Mitte und mit Zebrastreifen versehen.

Und zu verkehrsreichen Zeiten passiert genau das, was Du angekündigt hast.

Ich vermute, das wird erst wieder entfernt, wenn die Statistik belegt, dass dadurch vermehrt Verkehrsunfälle entstanden sind.

Vor etwa 25 Jahren soll das Anhalten am Kreisverkehr für Fußgänger noch übliche Praxis im Westen Deutschlands gewesen sein. Für manche Ost-Deutsche war das ein Zeichen von Rücksichtnahme - wie auch das Spurfreimachen für schnellere Autos auf Autobahnen.

Das ist wohl längst vergessen, wie auch das Blinken heute nicht mehr üblich ist und man sich jedesmal über brenzlige Situationen oder unnötiges Anhalten an Kreisverkehren ärgern darf, weil wieder jemand seinen Spurwechsel oder Ausfahrvorhaben nicht angekündigt hat.

Hallo,

wenn der Kreisverkehr bei einer Schule oder einem Kindergarten ist, würde ich auf jeden Fall bremsbereit fahren. Auch wenn direkt daneben eine Haltestelle (Bus, Tram, ) ist, weil die Leute den Verkehrsmitteln oft nachlaufen und dabei nicht auf Autos achten. Rechtlich gesehen musst du nur kleine Kinder ohne Zebrastreifen über die Fahrbahn lassen. Aber du hättest eine Teilschuld, wenn du unaufmerksame Passanten niederfährst. Also am besten darauf achten was so in der Nähe vom KV ist. Du darfst auch gerne anhalten, wenn du einfachnett sein willst, aber wahrscheinlich werden die anderen Autofahrer dich dann anhupen. Liebe Grüße

Grundsätzlich haben Fußgänger, die erkennbar die Straße überqueren möchten Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.

So auch im Kreisverkehr, das bedeutet, du musst Fußgänger bei Ausfahren aus dem Kreisverkehr Vorrang gewähren.

Bei den vielen Falschantworten hier wundert es mich allerdings nicht, dass täglich viele Menschen an- und überfahren werden.

Eichbaum1963  16.05.2011, 10:25

So ist es, gilt es doch sogar bei abknickender Vorfahrt für den, der Vorfahrtstraße folgenden Verkehr: http://www.brix.de/verkehr/wer_hatte_vorfahrt.html

Und da ist es beim Kreisel nicht anders: wer den Kreisel verlässt, also abbiegt, muss Fußgänger passieren lassen. Der Fußgänger wiederum muss den in den Kreisel Einfahrenden durchfahren lassen.