Muss man bei einer Hotelübernachtung die zweite Person angeben, die dort schläft?

7 Antworten

Hallo Kaski,

da die meisten Hotels pro Person und Übernachtung abrechnen, ist es natürlich nicht erlaubt einfach eine zweite Person übernachten zu lassen, wenn man nur eine Person angemeldet hat. Und ja, die muss dann auch genannt werden.

Im Zweifel wird es nicht zwingend kontrolliert. Kommt halt ein wenig darauf an, ob der Empfang im Hotel 24 Stunden besetzt ist, oder nicht. Nur wenn es auffällt, dann könnte es zu einer Nachzahlung kommen. Vielleicht haben die einen oder anderen Hotels auch irgendwelche Pönalen für solche Fällen in ihren AGBs stehen. Würde ich vorher einmal prüfen. Oder besser, einfach die zweite Person anmelden.

Viele Grüße

DatSchoof

Es gibt ein Meldegesetz, das die Betriebe einhalten und umsetzen müssen. Also müssen sie auch kontrollieren wer in den Zimmern übernachtet, und ob die Kasse stimmt.

Also ich habe das schon mal gemacht und das hat keiner kontrolliert.

War aber "unabsichtlich". Da war eine Familienfeier und mein Cousin hat im Hotel geschlafen, während ich eigentlich bei meiner Großmutter im Haus hätte schlafen sollen. Ich habe meinen Cousin ins Hotel gebracht und dort haben wir noch etwas getrunken - das Ende vom Lied war, dass ich im Hotelzimmer meines Cousins auf dem Sofa eingeschlafen bin.

Zulässig ist das aber nicht und wenn die das merken könnte ich mir schon vorstellen, dass die eine Nachzahlung verlangen. War bei mir damals aber nicht so. Ich bin da vormittags einfach normal aus dem Hotel raus gegangen und das hat keinen interessiert.

Kontrolliert wird das für gewöhnlich nicht, aber wenn es rauskommt, wird das Hotel eine Nachzahlung verlangen (in den AGB des Hotels vermutlich alles sehr genau geregelt).

Hatte das selbst schon einige Male, dass ich geschäftlich unterwegs war, in einem Hotel, und meine Partnerin überraschend Zeit hatte und dazugestoßen ist. Habe das dann am nächsten Tag mitgeteilt und die entsprechenden Mehrkosten beglichen.

Man muss die Anzahl aller Übernachter angeben. Der Name ist nur von Bücher relevant, jedoch muss auch der zweite Gast wohlmöglich seinen Ausweis vorzeigen