Muss ich Steuern für den Verkauf von digitalen Bildern zahlen oder ein Gewerbe o.Ä beantragen?

2 Antworten

ich bin mir zu 100% sicher, dass Dir der Steuerberater die Auskunft nicht so gegeben hat.

Du hast sicherlich etwas missverstanden.

Wenn Du auf der Homepage die Bilder incl. der Märchensteuer anbietest, ist die Märchensteuer auch an das Finanzamt abzuführen. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.

Wenn die Einnahmen im Rahmen der Voranmeldungen bzw. der Jahreserklärungen an das Finanzamt gemeldet werden, ist meiner Meinung nach keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

(Gewerbeanmeldung hat mit der Steuer nix zu tun)

Wenn du selber künstlerich Bilder anfertigst und diese verkaufst ist das eine freiberufliche Tätigkeit. Anders sähe das aus, wenn du Auftragsarbeiten durchführst. Dann wäre es gewerblich.

In beiden Fällen müsstest du aber ZWINGEND eine Einkommensteuererklärung anfertigen.

Die Umsatzsteuer-Thematik ist eine andere. Wer ausweist muss abführen. Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind allerdings nur Regelunternehmer.