Muss ich rein rechtlich geschenke zurückgeben,die ich während einer beziehung (keine ehe) bekommen habe?

7 Antworten

Rein rechtlich gesehen ist eine Schenkung an sich endgultig. Wenn du aber die Trennung verursacht hast durch Fehlverhalten oder gar selbst beendet hast kann es sein das du diese zurückgeben musst.

§§ 521, 524 BGB
Rückforderung des Schenkers
Der Schenker ist nach dem Gesetz berechtigt, die Erfüllung eines Schenkungsversprechens zu verweigern, wenn dadurch sein eigener angemessener Unterhalt oder seine gesetzlichen Unterhaltspflichten gefährdet würden. Ist die Schenkung bereits vollzogen, so kann der Schenker aus denselben Gründen das Geschenk zurückverlangen.
Darüber hinaus kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers grob undankbar verhält, wenn er beispielsweise den Schenker schwer beleidigt oder gar tätlich angreift.
Ausgeschlossen ist im Allgemeinen jedoch eine Rückforderung bei kleineren Pflichtund Anstandsgeschenken, zu denen etwa Geburtstagsgeschenke gehören.

violatedsoul  10.07.2015, 15:18

Und bei tätlichen Angriffen oder verbalen Beleidigungen ist Justizia auf einem Auge blind? Oder schaut sie mit beiden Augen auf die tatsächlichen Umstände?

Und was mit der Gefährdung von eigenem Unterhalt oder Unterhaltsverpflichtungen im Klartext bedeutet, kann das BGB auch sagen?

Ifm001  10.07.2015, 16:21
@violatedsoul

Du solltest den geschriebenen Text lesen und verstehen. Zudem bitte informieren, was das BGB darstellt und was nicht.

Schenker kann Geschenke bei Grobem Undank zurückfordern, notfalls auch vor Gericht.

violatedsoul  10.07.2015, 14:56

Grober Undank? Weil man nicht mehr wie gewünscht für den Partner funktioniert? Das will ich sehen, wo das durchkommt.

Gib Ihm die Geschenke zurück und sag Ihm, er soll sich einen schönen Tag damit machen. Ein Armutszeugnis kann nicht besser sein.

Nein.

Mal abgesehen davon dass es ein absolutes Armutszeugnis für jemanden ist, wenn er Geschenke zurückfordert. Lächerlich und schäbig.

Das kommt drauf an, möglich ist dies durchaus.

Z.B. dein Ex schenkte dir ein Haus oder einen Diamantring mit der Erwartungshaltung einer Heirat etc. dann kann durchaus das Geschenkte zurückgefordert werden bei einer Trennung.

violatedsoul  10.07.2015, 14:59

Wegen einer Erwartungshaltung kann nichts gefordert werden. Oder ist man eine Ware?

Antitroll1234  10.07.2015, 15:01
@violatedsoul

Bitte ?

Die Ware ist das Geschenkte, nicht die Person^^

violatedsoul  10.07.2015, 15:06
@Antitroll1234

Wenn ich jemandem was schenke und von ihm im gleichen Atemzug erwarte, dass er was dafür machen soll, sonst fordere ich es zurück, der sieht im Menschen eine Ware, mit der er nach Belieben verfahren darf, wenn er nicht so hoch springt, wie ich das will.

Entweder schenkt man mit ganzem Herzen ohne Hintergedanken - oder man sollte es ganz lassen!

Antitroll1234  10.07.2015, 15:08
@violatedsoul

Gerichte sehen dies nun einmal anders als Du, und das war die Frage ob dies rechtlich möglich ist, und ja dies ist rechtlich möglich. Völlig gleich wie Du persönlich dies moralisch sehen magst.

violatedsoul  10.07.2015, 15:12
@Antitroll1234

siehe unten, rechtliche EINforderung

jofischi  10.07.2015, 15:03

Haus geschenkt? das geht nur notariell. Und wenn der Beschenkte als einziger Eigentümer im Grundbuch steht, dann kann man so etwas nicht einfach zurückfordern. Mal abgeswehen davon, wer zahlt dann die schenkungssteuer an wen zurück? Vom Finanzamt gibt es bestimmt keine Erstattung.

Antitroll1234  10.07.2015, 15:06
@jofischi

Himmel, das ist ein Beispiel mit dem Haus, und etwaige nachträgliche steuerrechtliche Dinge haben auf das Geschenkte keinen Einfluss.

Wenn ein Geschenk im Vertrauen auf eine zukünftige Ehe beruht, und diese nun doch nicht stattfindet ist durchaus eine Rückforderung des Geschenkes möglich.

violatedsoul  10.07.2015, 15:12
@Antitroll1234

Dann sollte man manche Geschenke erst dann machen, wenn der Partner auch seine Hand gereicht hat.

Würden manche Leute Geschenke rechtlich einfordern, die vor einem Eheversprechen gemacht wurden, würden manche mächtig in die Knie gehen.

Vertrauen alleine ist keine Grundlage für einen Rechtsanspruch.

Antitroll1234  10.07.2015, 15:15
@violatedsoul

siehe unten, rechtliche Einforderung

..und was willst Du damit nun mitteilen ?

Es ändert sich nichts daran das eine Rückforderung rechtlich durchaus möglich ist.

violatedsoul  10.07.2015, 15:21
@Antitroll1234

Was immer noch zu beweisen wäre, auch von Gericht. Einseitigkeit wird wie immer nicht zum Ziel führen.