Muss ich nach Umzug GEZ während der Kündigungsfrist weiter zahlen?
Ich ziehe demnächst um, werde jedoch eine zeitlang wegen sich überschneidender Fristen für die alte Wohnung weiter Miete zahlen müssen. Muss ich in diesem Zeitraum nach meinem Umzug in die neue Wohnung immer noch für die alte bis Ablauf der Kündigungsfrist GEZ bezahlen?
5 Antworten
Du musst nur für eine Wohnung (Haushalt) zahlen.
Unter www.rundfunkbeitrag.de kannst Du Dich unkompliziert anmelden bzw. die Adressdaten ändern.
Die alte Wohnung steht ja leer. Bzw. der neue Mieter meldet sich selbst dort an.
Es geht nur um Deinen Haushalt. Sobald Du Dich umgemeldet hast (Einwohnemeldeamt) bist Du automatisch an der alten Adresse abgemeldet.
Nun änderst Du online Deine Adressdaten (www.rundfunkbeitrag.de) auf die neue Adresse. Damit bist Du auch bei denen an der alten Adresse abgemeldet.
Dein Kollege ist ab dann "Schwarzseher" oder wie das heißt. Sein Problem.
Du teilst deine neue Anschrift ab Einzug in die neue Wohnung mit und zahlst dann deinen Rundfunkbeitrag für diese Wohnung und nicht mehr für die alte. Das geht konform mit deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort bzw. für die neue Wohnung am gleichen Wohnort.
Nein, musst du nicht. Nach dem Umzug kannst du dich online beim Rundfunkbeitragsservice ummelden. Vorher musst du dich aber auch im Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Der Beitragsservice ruft die Daten vom Einwohnermeldeamt ab, um deine Angaben zu überprüfen.
Nein - Du musst nur für den gemeldeten Wohnsitz Rundfunkgebühren bezahlen.
Am einfachsten funktioniert das Ganze, wenn Du dem ARD / ZDF Rundfunkservice Deine neue Anschrift mitteilst :
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html
Du musst nach dem Umzug nur für die neue Wohnung zahlen. Das setzt allerdings voraus, dass du deine neue Anschrift sofort nach dem Umzug dem Beitragsservice mitteilst.
Jein, die alte Wohnung wird von meinem Mitbewohner bewohnt, der auch nach meinem Auszug dort bleibt - allerdings sich weigert, den neuen Vertrag, der ihn zum alleinigen Hauptmieter machen würde vor Ablauf der Kündigungsfrist zu unterzeichnen.