Muss ich mich ummelden wegen 4 Monaten?
Hallo Leute,
ich mache eine Weiterbildung in einer anderen Stadt für 4 Monate. Danach gehe ich wieder zurück dort wo ich jetzt wohne. Auch am Wochenende fahr ich heim. Muss ich mich jetzt für die 4 Monate ummelden bzw. zweitwohnsitz anmelden?
7 Antworten
Nein, wenn Du einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland hast, muss Du Dich erst nach Ablauf von 6 Monaten Wohndauer ummelden. Siehe unter 2. Was sind die entscheidenden Änderungen im aktuellen Bundesmeldegesetz? - Punkt 2. https://www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/
Mußt Dich nicht ummelden, aber einen 2. Wohnsitz anmelden.
Das machen zwar die wenigsten bei solch kurzer vorübergehender Abwesenheit.
Aber besser wäre es, denn Du könntest ja mal ein Paket bei der Post abholen müssen und Dich irgendwie mit Adresse ausweisen.
Ja, sobald du eine Wohnung dort anmietest musst du einen Zweitwohnsitz anmelden.
In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wenn sich der Hauptwohnsitz ändert , dann ja
andere fahren im winter nach malle , melden sich auch nicht um .
die hauptwohnung - als zustellbare adresse - bleibt doch und einkommen erziehlen sie auch nicht dort , wozu also ?
Nö.