muss ich meinen 21 jährigen sohn der nicht arbeiten möchte wirklich noch bei mir wohnen lassen?
ich bin alleinerziehende mutter . derzeit wohnt meine tochter 12 jahre und mein sohn 21 jahre bei mir. mein sohn sucht weder eine arbeit noch geht er zur schule . er sagt zu mir ich soll die f.... halten - oder f.. dich ........meiner tochter droht er immer wieder schläge an. ich gehe arbeiten und so ist oftmals meine tochter meinem sohn völlig ihm ausgeliefert . er macht nichts anderes als fernseh schauen oder treibt sich im internet rum . muss ich ihn wirklich bis 25 jahre bei mir wohnen lassen ? er sagt wenn ich es nicht mache , würde er mich verklagen.
2 Antworten
Er droht dir nur - das weiß ich ganz bestimmt aus eigener Erfahrung.(enger Familienangehöriger) Er ist faul und denkt nicht daran, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen. Wenn du ihn so weitermachen läßt wird er deine Familie kaputt machen und sein eigenes Leben auch, weil er nie im Stande sein wird, selber für sich zu sorgen. Wende dich an das Arbeitsamt. Sprich mit ihnen und erkläre ihnen eure Situation. Sie zahlen normalerweise eine angemessene Wohnung und eventuell sogar einem zukünftigen Lehrbetreib einen Zuschuss, wenn er ausgebildet wird. Dazu musst du aber beim Arbeitsamt die Stelle für Rehamaßnahmen ausfindig machen. Glaub mir, das geht.
Die Sorgepflicht der Eltern endet mit der Volljährigkeit des Kindes.
Rechtlich gesehen besteht also keine Pflicht. Es können aber Unterhaltspflichten (Zahlung eines gewissen Betrages) entstehen.
Wer gegenüber der eigenen Mutter keinen Respekt zeigt, hat es auch nicht verdient, umsorgt zu werden!
er sagt zu mir ich soll die f.... halten - oder f.. dich ........meiner tochter droht er immer wieder schläge an.
Dieses Verhalten finde ich geschmacklos!
Eine Frist geben, die Wohnung zu verlassen. Wenn er sich weigert, würde ich die Polizei einschalten.
Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz IV-Empfänger besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung (SGB II § 22 Abs. 2a). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Verbleib in der elterlichen Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist. Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten übernommen. Gravierende soziale Gründe, die das Zusammenleben im elterlichen Haushalt unzumutbar machen, ein Umzug aus beruflichen Gründen oder sonstige schwerwiegende Gründe können zu einer Ausnahme führen. Ausschlaggebend ist dabei, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung vor dem Auszug beim zuständigen Jobcenter gestellt werden muss.
Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihr volljähriges Kind weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu lassen. Denn laut BGB endet mit der Volljährigkeit des Kindes die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht. Eltern haben demnach die Möglichkeit, ihr volljähriges Kind – ob im Guten oder Bösen - zum Auszug zu zwingen. Dann greift die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, nach der dem Kind, auch wenn es unter 25 Jahre alt ist, der volle Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie deren Kostenübernahme und der Regelsatz für Alleinstehende zu steht.
Des Weiteren besteht auch kein Unterhaltsanspruch für Personen, welche nicht gewillt sind, eine Lehrstelle zu suchen.
Du kannst deinen Sohn rauswerfen. Alles andere widerspricht dem BGB!
Die 25-Jahre Regelung regelt nur die Kostenübernahme für eine Wohnung eines unter 25 jährigen Hartz 4 Empfänger. Dieses Gesetz verpflichtet aber nicht die Eltern, dass Kind in der elterlichen Wohnung wohnen zu lassen! Dies wird leider sehr häufig missverstanden.
Von was lebt dein Sohn zur Zeit,hat der sich Arbeislos gemeldet VG Phil
er lebt nur von mir und ich erarbeite mir alles selbst und alleine. er hat sich nicht arbeitslos gemeldet und harz konnte er nicht beantragen da sie ihm sagten das es nicht gehen würde weil er bei mir gemeldet ist.
übrigens danke für die antworten !
könnte ich evtl. ein schreiben aufsetzen in dem ich meinem sohn eine frist setze sich eine wohnung zu suchen und auch rein schreibe aus welchen gründen es nicht möglich ist das mein sohn weiter bei mir wohnen bleibt ? das er mit diesem schreiben auf das amt gehen kann und harz beantragt und auch dann eine genehmigung erhält das er sich eine wohnung suchen kann??
könnte ich evtl. ein schreiben aufsetzen in dem ich meinem sohn eine frist setze sich eine wohnung zu suchen und auch rein schreibe aus welchen gründen es nicht möglich ist das mein sohn weiter bei mir wohnen bleibt ? das er mit diesem schreiben auf das amt gehen kann und harz beantragt und auch dann eine genehmigung erhält das er sich eine wohnung suchen kann??
Solange eine Bedarfsgemeinschaft besteht, bekommt dein Sohn kein Hartz 4, weil er natürlich nicht bedürftig ist. Diese Bedarfsgemeinschaft endet nur dann, wenn dein Sohn aus der Wohnung ausziehen muss.
könnte ich evtl. ein schreiben aufsetzen in dem ich meinem sohn eine frist setze sich eine wohnung zu suchen und auch rein schreibe aus welchen gründen es nicht möglich ist das mein sohn weiter bei mir wohnen bleibt ? das er mit diesem schreiben auf das amt gehen kann und harz beantragt und auch dann eine genehmigung erhält das er sich eine wohnung suchen kann??
Genau so funktioniert es.
Dieses Schreiben repräsentiert die Kündigung der Bedarfsgemeinschaft. Zugleich dient es als Beweis dafür, dass er nach Ablauf der Frist nicht mehr in deiner Wohnung lebt darf. Nun hat er Anspruch auf Hartz 4. Die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II greift ein, so dass ihm der volle Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie deren Kostenübernahme und der Regelsatz für Alleinstehende zusteht.
Viel Glück. Vielleicht wendet sich alles zum Guten.
danke Tronje84 für die schnelle antwort. aber was hat es dann mit dem 25 jahren auf sich wo es immer wieder heisst das die pflicht bis dahin ist? mein sohn sagt zu mir wenn ich ihn rausschmeisse würde er mich verklagen.