Muss ich meinem Arbeitgeber von meiner Krankheit erzählen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über eine Erkrankung zu informieren, es sei denn man kann aufgrund der Erkrankung nicht mehr seine Arbeitsleistung erbringen.

Die Frage nach Krankheiten bei einem Bewerbungsgespräch sind grundsätzlich zulässig.

Das Recht zur Informationsermittlung besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse für Fragen und Untersuchungen vorweisen kann. Das Interesse des Arbeitgebers an Informationen über den Gesundheitszustand muss so stark sein, dass das Interesse des Bewerbers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts verdrängt wird (BAG, 05.10.1995, Az. 2 AZR 923/94; BAG 07.06.1984, Az. 2 AZR 270/83).

Fragen zu bestehenden Krankheiten sind weiter nur zulässig, wenn ein enger Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis besteht: Die gewünschten Informationen müssen für den angestrebten Arbeitsplatz von Bedeutung sein. Darüber hinaus kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Fragerecht einschränken.

Hallo Kanini,

wenn es Krebs der Bauchspeicheldrüse ist, am besten selbst den Job kündigen und die Zeit hemmungslos geniessen.

Bei den anderen Krebsarten sind die Heilungsaussichten inzwischen gut, zumal wenn die Krankheit in einem frühen Stadium entdeckt wurde.

Über Krankheiten muss man dem Arbeitgeber nichts erzählen. Soweit sich die Krankheit zu vorübergehender Arbeitunfähigkeit führt, muss dem Arbeitgeber natürlich eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden. Doch darin bestätigt der Arzt nur, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Art der Erkrankung steht nicht auf dieser Bescheinigung.

Da Sie im Moment keine Beschwerden haben, können Sie im Moment vermutlich ganz normal arbeiten. Für evtl. Arztbesuche muss Ihnen der Arbeitgeber frei geben, wenn Sie Behandlungstermine nur während der Arbeitszeit bekommen können.

Bei Bewerbungen gilt ebenso: Krankheit is Privatsache. Im Übrigen wird ja üblicher Weise eine Probezeit vereinbart. Evtl. Beeinträchtigungen, die eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes erfordern, müssten schon vorab mitgeteilt werden.

Wenn an Ihren jetzigen Arbeitsplatz ein schlechtes Betriebsklima herrscht, sollten Sie sich -unabhängig von der Erkrankung- nach Alternativen umsehen.

Ich wünsche Ihnen gute Besserung

franzaes

Solange du aufgrund deiner körperlichen Einschränkung keine MdE (Schwerbehindetenausweis) geltend machst, nicht.

Zumal die bei nicht rezidivem Verlauf nach 5 Jahren entfiele.

Etwas anderes wären nur übertragbare Krankheiten in gefahrgeneigtem Bereich (HIV einer Zahnarzthelferin, Masern bei potetiell Schwangeren Mitarbeitern, Typhus, ...).

Allerdings: Fragen nach einer Krankheit sind zulässig, wissentliche Falschaussagen sanktionierbar (Anfechtung).

G imager761

Hm,, also wenn du einen Unbefristeten Vertrag hast ,,,solltest du deinen Chef von deiner Krankheit erzählen und auch es Beweisen ,

Denn dann kann er dich nicht so einfach kündigen .

Kanini 
Fragesteller
 03.07.2013, 01:57

der würde einen anderen Grund zum Rausschmeissen suchen und abstreiten, dass er von der Krankheit wusste, so einer ist das.

Utemischa  03.07.2013, 02:09
@Kanini

Die Arbeitgeber sind heutzutage echt fies ,,, doch am besten du lässt dir vom Arzt deine Krankheit bescheinigen und legst ihm dies vor ,,, es geht auch darum das du ja bestimmt öfters mal zum Arzt must ,,,,,

Und lass dir einen Termin bei ihm geben und nicht so zwischen Tür und Angel am besten noch mit einen Kollegen oder einer anderen Bezugsperson als Zeuge

doch auch wenn es jetzt kompliziert klingt es geht schlieslich um deine Arbeit ... er könnte dann deinen Vertrag ändern so das die Krankenkasse die hälfte zum Gehalt zuschiesst

ich hoffe, daß du geheilt wirst...

nein, das muß du niemandem erzählen...

.. und ganz gewiß nicht deinem arbeitgeber