Muss ich machen was das Jugendamt mir vorschreibt?

10 Antworten

Der Vater hat ein Umgangsrecht und du solltest ihm das gewähren. Für euer Kind ist der Vater wichtig und da geht es nicht darum wie ihr miteinander umgeht. Kinder sollten niemals unter dem Rosenkrieg der Eltern leiden müssen, deshalb solltest du dich überwinden für euer Kind.

Auch wenn er sich bisher leider verhalten hat wie ein *, trotzdem ist er der Vater und hat vom Gesetz her das Recht sein Kind zu sehen. Du wirst also nicht drum herumkommen das zu tun was das Jugendamt sagt. Versuch es "professionell" anzugehen und freue Dich dass Dein Kind jetzt doch noch frueh genug den Umgang mit seinem Vater haben kann. Letzendlich soll es ja Deinem Kind zu gute kommen und nicht Dir.

Unterhalt vom jugendamt muß der Ex ans jugendamt zurückzahlen Ich würde mal bei einem anwalt nachfragen ob es eine frist gibt bis zu der der ex. sich um das kind kümmern muste. Wen ein urteil zum unterhalt gefällt worden ist und er nicht zahlungswillig ist kan sich die behörde darum kümmern kan bis zur inhaftierung gehen.

Hallo,

ja und nein...das Umgangsrecht das der Kindsvater hat, hat nicht damit zu tun ob er Unterhalt zahlt oder nicht. Ich verstehe dich sehr gut, warum sollte er sein recht wahrnehmen dürfen wenn er seine Pflichten nicht erfüllt.....aber leider sieht es das Gesetzt anders, denn es geht hier gar nicht mal um sein recht, sondern eher um das recht des Kindes auf seinen Vater. Dem Kind ist es egal ob er Unterhalt zahlt oder nicht. Kleine Kinder verstehen die Zusammenhänge noch nicht und es ist ja auch nicht in jedem Fall so das Väter immer zahlen können, selbst wenn sie wollten. Und deshalb sagt der Gesetzgeber es ist davon unabhängig. Es sind 2 verschiedene Dinge.

Aber das heisst jetzt nicht das du "springen" musst. Es kommt immer darauf an warum du den Umgang nicht möchtest. Hat er sich etwas zu schulden kommen lassen? Ist er agressiv dir gegenüber gewesen? Befürchtest du das der Umgang nicht dem Kindeswohl dienen könnte? Was ist der genaue Grund für deine Verweigerungshaötung?

Das Jugendamt hat keine rechtliche Handhabe gegen dich, es kann dir nichts befehlen/anordnen. Fakt ist aber das der Vater ein Umgangsrecht hat. Das JA ist immer die Vorstufe vor einer Klage, das JA versucht zu vermitteln und zu beraten.

Wenn der Vater klagt wird er Umgang bekommen sofern er nicht kriminell, drogensüchtig oder Alkoholiker ist. Und es kann dir passieren das du die Gerichtskosten tragen musst weil du den Prozess verursacht hast.

Es kommt da immer darauf an warum man verweigert. Wie ist es genau bei dir?

  1. In wie weit hast Du Dich darum gekümmert, dass er Unterhalt zahlt? Verdient er überhaupt genug um Unterhalt zu zahlen?

  2. Umgang steht ihm, völlig unabhängig davon ob er Unterhalt zahlt oder nicht, einfach zu.

Wie alt ist das Kind?

Die Jugendamtsmitarbeiterin muß Dich dazu auffordern, den Umgang zu ermöglichen.

Springen mußt Du nicht, aber Du solltest Dich da mit dem Jugendamt bezgl. des Umgangs absprechen.
Du "musst" aber nicht tun, was das Jugendamt sagt.
Macht vor Gericht den entsprechenden Eindruck...

Wenn nicht und Dein Ex geht vor Gericht und bekommt Recht (wovon Du ausgehen kannst) dann wird das teuer für Dich.